Kartellamt muss Rüstungsfusion prüfen
Fusion des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter
Zusammenschlussvorhaben noch nicht beim Bundeskartellamt angemeldet
(02.09.15) - Eine Fusion des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter würde unter die Zusammenschlusskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen und wäre damit vom Bundeskartellamt zu prüfen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5701) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5511) schreibt, ist das Zusammenschlussvorhaben noch nicht beim Bundeskartellamt angemeldet worden.
Weiter erklärt die Regierung, sie werde den Prozess des Zusammenschlusses begleiten, "um sicherzustellen, dass die Sicherheitsinteressen Deutschlands gewahrt werden". Nach Unterzeichnung des Fusionsvertrages werde mit Frankreich der Abschluss einer bilateralen Vereinbarung über Konsultationen zu strategischen und rüstungspolitischen Fragestellungen angestrebt.
Beide Unternehmen würden weiterhin den geltenden Exportvorschriften unterliegen, stellt die Regierung fest. Eine Veränderung der gegenwärtigen Genehmigungspraxis bezüglich transnationaler Rüstungskooperation sei nicht geplant. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
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