SEPA: Unternehmen ungenügend vorbereitet


Einheitlicher Zahlungsverkehr: Zahlungsdienstleister schätzen, dass lediglich ein Drittel der Firmenkunden vollständig auf SEPA vorbereitet ist
SEPA-Compliance: BaFin erwartet von den Zahlungsdienstleistern, dass sie einzelne Kunden und Kundengruppen, die Lastschrifteinreicher sind, gezielt ansprechen

(02.09.13) - Unternehmen müssen sich jetzt auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren vorbereiten. Es gibt keine Übergangsfrist. Nur der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen. Die Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Euroraum werden vereinheitlicht. Das erleichtert den Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Ab 1. Februar 2014 lösen die SEPA-Zahlungsverfahren die bisherigen nationalen Verfahren endgültig ab.

Firmen müssen aktiv werden
Ab dem 1. Februar 2014 müssen Unternehmen mit SEPA arbeiten. Zahlungsdienstleister, wie Banken und Sparkassen, schätzen, dass lediglich ein Drittel der Firmenkunden vollständig auf SEPA vorbereitet ist. Sie sehen den höchsten Informationsbedarf bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Vereinen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwartet von den Zahlungsdienstleistern, dass sie einzelne Kunden und Kundengruppen, die Lastschrifteinreicher sind, gezielt ansprechen und entsprechend unterstützen. Doch Unternehmen sollten selbst aktiv werden, sich an ihr Kreditinstitut wenden.

Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
Unternehmen benötigen unter anderem eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese können sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Die Bundesbank empfiehlt, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige, eindeutige Kennung. Sie identifiziert zusätzlich den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher.

Neue Kontokennung IBAN
Ab dem 1. Februar 2014 ersetzt die IBAN (International Bank Account Number) die bisherige nationale Kontokennung. Die IBAN setzt sich zusammen aus:

>> der Länderkennzeichnung DE (für Deutschland),
>> einer zweistelligen Prüfziffer,
>> der bisherigen Kontonummer und
>> der Bankleitzahl.
>> Hat ein Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.

Die zusätzliche Angabe des BIC entfällt bei Inlandzahlungen ab 1. Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab 1. Februar 2016.

SEPA-Überweisungen gibt es bereits seit 2008. Mit der Umstellung am 1. Februar 2014 entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und SEPA-Produkten. Zahlungen in Euro innerhalb der Europäischen Union können künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden.

Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Vorteile: Sie alle können unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern: effizient, sicher und einheitlich. Sie haben europaweit freie Kontowahl. Für ihre Kontoführung können sie sich das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa aussuchen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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SEPA-Compliance-Briefing


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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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