Handel mit illegalen Waren im Darknet
Beobachtungsansätze der Sicherheitsbehörden in sozialen Netzwerken und im sogenannten "Darknet"
Wie viele Plattformen zum Handel mit illegalen Waren oder Dienstleistungen sind dem BKA im Zeitraum seit 2013 im sogenannten "Darknet" bekannt geworden?
Der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen im sogenannten "Darknet" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9487) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9386). Wie die Regierung darin ausführt, werden nach ihrer Kenntnis auf verschiedenen Plattformen im Darknet "illegale Waren wie Betäubungsmittel, Doping- und Arzneimittel, Falschgeld, Dokumente, Waffen, CBRN-Stoffe einschließlich entsprechender Herstellungsanleitungen, Crimeware, Hacking-Tools, kinder- und jugendpornografisches Material sowie gestohlene Daten wie zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten für Onlinedienste angeboten".
Im Bereich der Verbreitung kinderpornografischer Schriften handele es sich in der Regel nicht um einen Handel, sondern um "Tauschgeschäfte" ohne kommerziellen Hintergrund. Als Dienstleistungen würden "neben Hacking-Angriffen, DDoS-Attacken und der Vermietung von Botnets nahezu sämtliche ,kriminelle Dienstleistungen'" angeboten.
Weiter schreibt die Regierung, dass grundsätzlich bei allen Angeboten (Waren und Dienstleistungen) mit der Möglichkeit einer betrügerischen Absicht gerechnet werden müsse, sodass nicht hinter jedem Angebot auch tatsächlich die offerierte Ware beziehungsweise Dienstleistung stehen müsse. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 25.10.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.