Geplante Belastungen für Aktionäre


Finanztransaktionssteuer – Offene Fragen zum Kompromissvorschlag und zur Belastung der Kleinaktionäre
Die Bundesregierung plant die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit (VZ), an der sich Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Deutschland beteiligen



Um die Finanztransaktionssteuer und die mögliche Belastung von Kleinaktionären geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9496). Wie es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt, soll die Finanztransaktionssteuer mindestens 0,2 Prozent auf den Erwerb von Aktien von Unternehmen, die eine Marktkapitalisierung über eine Milliarde Euro aufweisen, betragen. Die Deutsche Bundesregierung soll begründen, inwieweit die Einführung einer solchen Steuer die Stabilität an den Finanzmärkten erhöhen kann. Außerdem soll die Bundesregierung die Frage beantworten, ob die Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach dem diskutierten Vorschlag eine Beteiligung durch Aktien an den betroffenen Unternehmen unattraktiver macht und ob die Gefahr besteht, dass durch die Finanztransaktionssteuer Anleger vermehrt in ausländische Unternehmen investieren, die nicht einer solchen Steuer unterliegen. Weitere Fragen richten sich unter anderem auf die Auswirkungen der Steuer auf die Altersvorsorge und ob der Anreiz für Kleinanleger, Aktien zu kaufen, sinken könnte.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung plant die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit (VZ), an der sich Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Deutschland beteiligen. Auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich soll dabei die Steuer nach französischem Vorbild ausgestaltet werden.

Am Rande des ECOFIN-Rates (Rat Wirtschaft und Finanzen) im März 2019 trafen sich die Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit zu einem informellen Ministertreffen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Laut Medienberichten soll der nun diskutierte Kompromissvorschlag zur Finanztransaktionssteuer Einnahmen in Höhe von 3,45 Mrd. Euro generieren und entweder dem Eurozonen-Budget oder dem EU-Haushalt zufließen und gleichzeitig vergemeinschaftet (mutualisiert) werden. Geplant ist eine Abgabe in Höhe von mindestens 0,2 Prozent auf den Erwerb von Aktien von Unternehmen, die eine Marktkapitalisierung über 1 Mrd. Euro aufweisen. In Deutschland gibt es 145 Unternehmen über diesem Schwellenwert (Bundestagsdrucksache 19/7572).

Das "Handelsblatt" berichtet von einer reinen Aktiensteuer, die Tageszeitung "DER TAGESSPIEGEL" von einer Aktien-Umsatzsteuer. Die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer, die auf Deutschland entfallen, sollen etwa 1,25 Mrd. Euro betragen. Wie genau die Einnahmen nach dem Mutualisierungsansatz verteilt werden sollen und ob sie vorrangig dem EU-Haushalt oder dem Eurozonenbudget zugeordnet werden, muss in den laufenden Verhandlungen noch geklärt werden.

Laut Unterrichtung der Bundesregierung im Nachgang zum ECOFIN-Rat vom März soll im Mai 2019 ein Richtlinienentwurf vorgelegt werden, der sich am deutsch-französischen Vorschlag orientieren soll. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2141 zur Finanztransaktionssteuer in Verstärkter Zusammenarbeit ihren Willen bekräftigt, "Verlagerungen im Finanzsektor und negative Auswirkungen auf Instrumente der Altersversorgung", auf "Kleinanleger sowie" auf die "Realwirtschaft" zu vermeiden. Der nun diskutierte Kompromiss zur Finanztransaktionssteuer ist nach Ansicht der Fragesteller jedoch so ausgestaltet, dass nach Ansicht der Fragesteller am Ende die Kleinaktionäre und Sparerinnen und Sparer und damit die Bürgerinnen und Bürger die Steuer zahlen. In der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7572 wurde die Frage nach der Belastung auf die Altersvorsorge der Sparerinnen und Sparer nur ausweichend mit dem Hinweis auf die erst angelaufene Diskussion beantwortet. Mithin stellt sich die Frage, inwiefern das ursprünglich angedachte Ziel, mit der Finanztransaktionssteuer die Finanzmarktakteure an den Kosten der Finanzkrise 2008/2009 zu beteiligen und die Stabilität der Finanzmärkte zu erhöhen, überhaupt erreicht wird.

Eine dezidierte Übersicht zu der Entwicklung der Beratungen bis zum Beginn des Jahres 2018 kann der Bundestagsdrucksache 19/4167 entnommen werden.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.05.19
Newsletterlauf: 25.06.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen