Keine Reform der Apothekenhonorare


Bundesregierung zur vorgeschlagenen Honorarreform für Apotheken: Angesichts der Vielfalt und Dynamik des Arzneimittelmarktes seien zur wirksamen Ausgabensteuerung verschiedene Regulierungsinstrumente erforderlich
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte in einem Gutachten vom Juni 2014 vorgeschlagen, die Apothekenhonorierung zu ändern

(15.09.14) - Die Deutsche Bundesregierung lehnt die von Gesundheitsexperten vorgeschlagene Honorarreform für Apotheken ab. So hätte eine Abkehr vom Grundsatz eines einheitlichen Apothekenabgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Folge, dass Versicherte für dasselbe Arzneimittel gegebenenfalls unterschiedlich hohe Preise und Zuzahlungen zu leisten hätten. Es solle jedoch gerade ausgeschlossen sein, den Patienten in einer Not- und Behandlungssituation etwaige Preisvergleiche zuzumuten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2333) auf eine Kleine Anfrage (18/2264) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte in einem Gutachten vom Juni 2014 vorgeschlagen, die Apothekenhonorierung zu ändern. Die Regierung gibt zu Bedenken, dass der Sachverständigenrat selbst auf die Gefahr einer zu hohen Handelsspanne hingewiesen habe. In Regionen mit geringer Apothekendichte könnten sich dann "ungewollt höhere Preise und damit höhere Zuzahlungen ergeben". Es sei auch zu bezweifeln, dass sich die Niederlassung von Apothekern in schwach besetzten Regionen durch die vorgeschlagene Reform der Vergütung verbessern würde. Eher wäre ein Verdrängungswettbewerb zu befürchten.

Die Regierung will auch im Kern an der inhabergeführten Apotheke mit freiberuflich tätigen Apothekern festhalten. Das bestehende System gewährleiste am besten "eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf der Grundlage hoher professioneller Standards". Es bestehe keine Veranlassung, die bewährten Strukturen infrage zu stellen, solange eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt sei.

In Deutschland gilt ein generelles Fremdbesitzverbot für Apotheken. Nach einer Lockerung des Mehrbesitzverbotes darf ein Inhaber nun maximal vier Apotheken betreiben, wobei der Apotheker eine Hauptapotheke selbst leiten muss. Zudem müssen die Hauptapotheke und die Filialapotheken im selben Kreis oder im Nachbarkreis, also dicht beieinander liegen.

Zu dem Hinweis des Sachverständigenrates, wonach das deutsche Regulierungssystem für Arzneimittel vermehrt Elemente aufweise, "die sich in kaum mehr überschaubarer Weise gegenseitig verstärken, abschwächen, überflüssig machen und teilweise sogar in ihren vom Gesetzgeber anvisierten Effekten ausschließen", merkt die Bundesregierung an, angesichts der Vielfalt und Dynamik des Arzneimittelmarktes seien zur wirksamen Ausgabensteuerung verschiedene Regulierungsinstrumente erforderlich. Eine einheitliche und angemessene Preisbildung sei jedoch gewährleistet. Im Übrigen werde die Versorgungslage und die Ausgabenentwicklung fortlaufend beobachtet. Die Regierung werde bei Bedarf reagieren und dem Bundestag geeignete Vorschläge unterbreiten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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