Richtlinien der Europäischen Union
EU: Seit dem 1. Oktober 2013 insgesamt 271 Richtlinien erlassen
Ursprünglich erhielt die Europäische Gemeinschaft ihre demokratische Legitimation ausschließlich von den Mitgliedstaaten
Die EU hat seit dem 1. Oktober 2013 insgesamt 271 Richtlinien in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Das geht aus der Antwort (19/3779) auf eine Kleine Anfrage (19/3513) der AfD-Fraktion hervor. Zu weiteren Details über Rechtsakte von EU-Seite verweist die Deutsche Bundesregierung auf entsprechende regelmäßige Veröffentlichungen von EU-Seite. In keinem Verfahren sei die Bundesregierung entscheidend von vorherigen Stellungnahmen des Bundestages abgewichen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Ursprünglich erhielt die Europäische Gemeinschaft ihre demokratische Legitimation ausschließlich von den Mitgliedstaaten. Sie waren auch die europäischen Gesetzgeber, und zwar im Rat, in dem die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten saßen, und der nur einstimmig entscheiden konnte. Kein Mitgliedstaat war so einem Recht – abgesehen von der Bindungswirkung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – unterworfen, dem er zuvor nicht zugestimmt hatte. Mit der 1987 beschlossenen Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erfolgte die teilweise Aufhebung des Einstimmigkeitserfordernisses für Ratsentscheidungen, was mit Konsequenzen für die Rechtsetzung verbunden war.
Die EEA war damit der Ausgangspunkt für die im Weiteren durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon veränderten Spielregeln hinsichtlich der europäischen Gesetzgebung. Fortan war es möglich, dass Staaten einem Recht unterworfen sind, dem sie nicht zugestimmt hatten, oder aber das sie sogar im nationalen demokratischen Prozess ausdrücklich abgelehnt hatten(Dieter Grimm 2016: Europa ja – aber welches? Zur Verfassung der europäischen Demokratie; S. 33-34).
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 12.10.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).