Entwicklung von Digitalstandards
Damit die Chancen der Informationstechnologie im Gesundheitswesen optimal genutzt werden können, ist Interoperabilität eine unverzichtbare Voraussetzung - Dabei ist ein erster wichtiger Schritt, Transparenz über die im Gesundheitswesen verwendeten Standards herzustellen
Mangelnde Umsetzung von offenen internationalen Standards für den digitalen Informationsaustausch im deutschen Gesundheitswesen (Interoperabilität)
Die Entwicklung der Standards für einen fehlerfreien und effektiven digitalen Informationsaustausch im Gesundheitswesen ist offenbar auf einem guten Weg. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2340) auf eine Kleine Anfrage (19/1965) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, wurde unter der Bezeichnung vesta (Verzeichnis für elektronische Standards im Gesundheitswesen) das sogenannte Interoperabilitätsverzeichnis fristgerecht am 30. Juni 2017 in Betrieb genommen.
Erste Standards und Festlegungen seien bereits in das Verzeichnis eingepflegt worden. Um den nötigen Weiterentwicklungsbedarf rechtzeitig zu erkennen, müsse die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) dem Bundestag regelmäßig einen Bericht vorlegen. Damit seien gute Rahmenbedingungen zur Erreichung von mehr Interoperabilität im Gesundheitswesen gegeben.
Die gematik vergibt den Angaben zufolge für Standards, Profile, Leitfäden oder Festlegungen das Attribut "interoperabel". Dabei wird eine bestimmte Definition zugrunde gelegt. Seit dem 30. Juni 2017 seien bereits 120 Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis eingegangen, die sich überwiegend noch im Kommentierungsverfahren befänden. Bisher seien 30 Interoperabilitätsfestlegungen der gematik mit dem Attribut "interoperabel" in vesta aufgenommen worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 10.08.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.