Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht
Abstimmung im EU-Parlament zur EU-Urheberrechtsreform
Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - Grütters: Wir benötigen funktionierende Regelungen
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat sich mit dem Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt beschäftigt. Am 20. Juni 2018 hatte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments für die Aufnahme sogenannter Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament votiert. Das Plenum ist der Vorlage des Rechtsausschusses nicht gefolgt, es hat die Verhandlungen abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass das Parlament sich nun zunächst selbst weiter mit dem Thema befassen wird.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte: "Ich bedauere, dass das Plenum des Europäischen Parlaments heute die Aufnahme der sogenannten Trilog-Verhandlungen abgelehnt hat. Die weitere Anpassung des EU-Urheberrechts an die Herausforderungen der digitalen Welt ist überfällig und wird sich nun leider weiter verzögern. Professionelles kreatives Schaffen muss sich auch im Zeitalter des Internets und im digitalen Umfeld lohnen. Dies ist die Grundlage für die kulturelle und journalistische Vielfalt in Europa. Hierfür benötigen wir belastbare und funktionierende Regelungen. "
Sowohl im Rat als auch im Europäischen Parlament wurde die Urheberrechtsreform schon länger kontrovers debattiert. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, noch keine Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament aufzunehmen, führt dazu, dass die Entwicklung weiter offen ist. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 08.08.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).