Morbi-RSA: Behörde prüft Datenmeldungen
Mögliche "Krankfärberei der Versicherten" durch gesetzliche Krankenkassen
Behörde prüfe die Meldungen, vor allem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Diagnosedaten und Arzneimittelkennzeichen, um die Verwendung manipulierter Daten im RSA zu verhindern
Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) kann das Bundesversicherungsamt (BVA) eine Einzelfallprüfung vornehmen. Grundlage für den Morbi-RSA seien umfangreiche Datenmeldungen der Krankenkassen an das BVA, heißt es in der Antwort (18/10318) der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10153) der Fraktion Die Linke.
Die Behörde prüfe die Meldungen, vor allem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Diagnosedaten und Arzneimittelkennzeichen, um die Verwendung manipulierter Daten im RSA zu verhindern. So unterziehe das BVA die Diagnosedaten der vertragsärztlichen Versorgung einer Auffälligkeitsprüfung. Würden Auffälligkeiten festgestellt, folge eine Einzelfallprüfung bei der betreffenden Krankenkasse, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit der Meldung von Diagnosedaten.
Die Überprüfung könne auch anlassbezogen eingeleitet werden, wenn sich etwa durch Hinweise der Presse, anderer Kassen oder von Ärzten der Verdacht ergebe, dass die Datenmeldung nicht zulässig sein könnte. Das BVA könne dann auch vor Ort eine Prüfung veranlassen. Sollten die Vorgaben zur Datenmeldung nicht oder nur teilweise eingehalten worden sein, werde vom BVA ein Korrekturbetrag ermittelt, um den die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds dann gekürzt würden.
Im seinem Evaluationsbericht 2011 habe das BVA keine Hinweise auf ein systematisches "Up-Coding" feststellen können, heißt es in der Antwort weiter. Die Behörde gehe aber jedem Verdachtsfall nach. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.11.16
Home & Newsletterlauf: 07.12.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.