Beschäftigung von Behinderten


Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
Viele Menschen mit Schwerbehinderung sind hochqualifiziert und haben trotz ihrer exzellenten Ausbildung enorme Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt



Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen sinkt seit Jahren. Sie lag 2017 bei 11,7 Prozent, zehn Jahre zuvor lag sie noch bei 15,8 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/3579) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3303) der FDP-Fraktion hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass 2016 (neuere Zahlen liegen nicht vor) bundesweit 122.785 Arbeitgeber die Beschäftigungspflichtquote für Behinderte nicht erfüllten und dadurch 274.464 Pflichtarbeitsplätze nicht besetzt wurden. Erfüllen Arbeitgeber diese Quote nicht, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter der Bundesländer zahlen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Viele Menschen mit Schwerbehinderung sind hochqualifiziert und haben trotz ihrer exzellenten Ausbildung enorme Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Entsprechend hoch ist die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen. Etliche Unternehmen handeln vorbildlich und stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen ein und nehmen dazu Unterstützungsangebote zum barrierefreien Umbau des Arbeitsplatzes zu Recht in Anspruch. Andere Unternehmen verzichten auf die Arbeitskraft von Menschen mit Behinderungen und zahlen die Ausgleichsabgabe, die aufgrund ihrer überschaubaren Höhe offenbar keinen überzeugenden Anreiz darstellt, Menschen mit Behinderungen einzustellen.

Die eingenommenen Gelder der Ausgleichsabgabe werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet und durch die Integrationsämter der Länder für finanzielle Leistungen ausgegeben.

Unternehmen scheuen die Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern und manche sind auch nur unzureichend über die Vielfalt der Unterstützungsleistungen informiert. Menschen mit Behinderungen haben zwar in den Integrationsämtern kompetente Ansprechpartner, sie erfahren jedoch auch viele Hindernisse insbesondere bei den Bewilligungen von Arbeitsassistenzen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.08.18
Newsletterlauf: 02.10.18


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