Reform des Gesundheitssystems riskant


Krankenversicherungssystem in Deutschland: Die Experten empfehlen in ihrem Gutachten, "die vielfältigen Wettbewerbsprobleme" innerhalb des bestehenden Systems anzugehen
In der PKV sollte nach Ansicht der Experten die Wechselmöglichkeit zu einer anderen Krankenkasse verbessert werden



Das Krankenversicherungssystem in Deutschland könnte nach Ansicht der Monopolkommission deutlich effizienter organisiert werden. Das zweigliedrige System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV/PKV) beinhalte zahlreiche "ungenutzte wettbewerbliche Potenziale", heißt es in einem Sondergutachten der Kommission, wie aus einer Unterrichtung der Deutschen Bundesregierung (18/11490) hervorgeht.

Die Experten empfehlen in ihrem Gutachten, "die vielfältigen Wettbewerbsprobleme" innerhalb des bestehenden Systems anzugehen. Was mögliche Systemänderungen betrifft, wird darauf hingewiesen, dass damit "sehr umfangreiche und in ihren Wirkungen nur bedingt überschaubare Veränderungen" sowie "nicht unerhebliche Risiken" einhergingen.

Die Monopolkommission beklagt konkret den relativ unbeweglichen Markt an gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Neueintritte nicht begünstige. Sinnvoll wäre zudem eine Stärkung des Leistungswettbewerbs in der GKV durch selektivvertragliche Wahltarife. Ferner sollte der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) effizienter gestaltet werden, unter anderem durch Anreize für Krankenkassen, in präventive Versorgung zu investieren.

In der PKV sollte nach Ansicht der Experten die Wechselmöglichkeit zu einer anderen Krankenkasse verbessert werden. Dazu müssten die jeweils gebildeten Altersrückstellungen verfügbar sein. Die Kommission schlägt in dem Zusammenhang die "Mitgabe einer prospektiven individualisierten Alterungsrückstellung" vor. Damit würden die zu erwartenden Gesundheitskosten für jeden Versicherten berücksichtigt. Einem "überwiegenden Anteil der Versicherten" sollte ein Mal im Jahr eine Wechselmöglichkeit ermöglicht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 17.05.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen