Monitoring zu Mineralöl in Lebensmitteln


Verbesserung des Schutzes vor gesundheitsgefährdenden Mineralölen in Lebensmitteln
Die Datenübermittlung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfolgen



Das EU-Monitoring zur Überwachung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln ist noch nicht abgeschlossen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4370) auf eine Kleine Anfrage (19/4082) der Fraktion Die Linke hervor. Danach seien gemäß der Empfehlung (EU) 2017 / 84 die Datengenerierung für die Jahre 2017/2018 und die Übermittlung der Daten bis zum 28. Februar 2019 vorgesehen. Weil sich die Vorlage der Leitlinien zur Übermittlung der Daten an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verzögert habe, sei zudem die Frist zur Datengenerierung und -übermittlung zudem bis zum 1. Oktober 2019 verlängert worden.
Verschiedene Bundesländer würden sich durch die Untersuchung unterschiedlicher, in der Empfehlung genannter Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständeproben an dem Monitoring beteiligen. Die Datenübermittlung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfolgen. Eine vollständige Übersicht über die in diesem Rahmen untersuchten Proben sei vor Abschluss des Monitorings jedoch nicht zu erwarten.

Zur Verbesserung der Datenlage sei in Deutschland bereits unabhängig vom EU-Monitoring für das Jahr 2017 ein nationales Monitoringprogramm zu Mineralöl in Verpackungsmaterial für Lebensmittel aus Papier, Pappe, Karton oder textilem Material sowie dessen Übergang in darin verpackte Lebensmittel konzipiert worden. Auch das nationale Monitoring 2018 sehe weitere Untersuchungen zu Mineralölkohlenwasserstoffen vor. Diese ebenfalls von den Bundesländern erhobenen Daten sollen in den deutschen Beitrag zum EU-Monitoring einfließen.

Der nationale Monitoringbericht 2017 soll voraussichtlich Ende dieses Jahres auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 30.11.18


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