Verhandlungen über E-Privacy-Verordnung


Verhandlungen über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Reform)
Die ePrivacy-Reform dafür sorgen, dass User mehr Kontrolle darüber bekommen, ob ihr Surfverhalten für Werbezwecke aufgezeichnet wird



Um die Verhandlungen auf EU-Ebene zum Datenschutz bei digitaler Kommunikation geht es in der Antwort (19/6709) auf eine Kleine Anfrage (19/5699) der Fraktion Die Linke. Darin erklärt die Bundesregierung, in der derzeitigen Fassung einer entsprechenden geplanten EU-Verordnung kein Einfallstor für eine ausufernde Vorratsdatenspeicherung zu sehen. Sie erklärt auch, warum das Thema Vorratsdatenspeicherung nicht explizit in die Verhandlungen aufgenommen wird, positioniert sich zu Details und äußert Zielsetzungen zum weiteren Verlauf hin zu einer E-Privacy-Verordnung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Durch die EU-ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) soll die digitale Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger vor der Auswertung durch große Konzerne und undurchsichtige Werbefirmen geschützt werden. Während die Datenschutz-Grundverordnung Grundprinzipien für den Schutz der Privatsphäre festschreibt, soll die ePrivacy-Verordnung mit strengeren Vorgaben speziell die digitale Kommunikation von Nutzerinnen und Nutzern schützen. Die im Jahr 2002 verabschiedete ePrivacy-Richtlinie sorgt dafür, dass Mobilfunk- und Internetanbieter die Daten ihrer Kundinnen und Kunden nicht einfach analysieren und verkaufen dürfen. Dienste wie WhatsApp, iMessage, Skype oder Gmail sind davon aber bislang ausgenommen, was durch die geplante Neuregelung geändert werden soll. Außerdem soll die ePrivacy-Reform dafür sorgen, dass User mehr Kontrolle darüber bekommen, ob ihr Surfverhalten für Werbezwecke aufgezeichnet wird: Ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Online-Tracking könnten sie dann durch einfache Einstellungen im Browser signalisieren, an die sich die Daten sammelnden Unternehmen halten müssten.

Außerdem gibt es Planungen von Arbeitsgruppen des EU-Ministerrats, durch die ePrivacy-VO den Telekommunikationsunternehmen zur "Netzwerksicherheit", "Fehlererkennung" oder "Betrugserkennung" eine vorsorgliche freiwillige Vorratsdatenspeicherung zu erlauben, auf die auch der Staat Zugriff nehmen kann. Dadurch besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass die laufende ePrivacy-Reform als Instrument zur Erweiterung der polizeilichen Befugnisse und zur Aushebelung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung genutzt werden könnte.

Seit mehr als zwei Jahren diskutieren die EU-Institutionen mittlerweile das Vorhaben und fast ebenso lang tobt in den EU-Gremien eine Lobbyschlacht um das Reformvorhaben. Insbesondere Axel Springer und andere Verlage fürchten Hürden für ihre werbefinanzierten Angebote im Netz und laufen offenbar erfolgreich gegen entsprechende Entwürfe Sturm. Denn Österreich, welches aktuell die Ratspräsidentschaft innehat, legte am 10. Juli 2018 einen "Kompromissvorschlag" zur ePrivacy-VO vor, der das Gesetz in Kernpunkten aushöhlt und dem Drängen der Verlage nachgibt. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung beim Thema wenig engagiert sei und stillschweigend ein mögliches Scheitern der Reform in Kauf nehme.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 28.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen