Versandhandelsverbot versus Europarecht


Geplantes Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente birgt europarechtliche Risiken
Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Verbots für den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln



Das im Koalitionsvertrag geplante Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente birgt europarechtliche Risiken. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2807) auf eine Kleine Anfrage (19/2400) der Fraktion Die Linke schreibt, wäre ein solches Verbot "eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung", die gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unzulässig sei.

Gemäß Artikel 36 AEUV stünden jedoch die Bestimmungen des Artikels 34 einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht entgegen, wenn das Verbot zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt wäre.

Der Meinungsbildungsprozess über die Art der Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort weiter. Die Frage der Vereinbarkeit mit Unionsrecht und der Aspekt der Arzneimittelsicherheit würden in die Überlegungen einbezogen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 27.07.18


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