Umgang mit Fluggastdaten


Linke befragt Bundesregierung zur Nutzung von Fluggastdaten beim Zoll
Die Ausführungen der Fragesteller, wonach das Zollkriminalamt (ZKA) über das BKA-Vorgangsbearbeitungssystem eigenen Zugriff auf die Daten habe, sind nicht zutreffend



Die Deutsche Bundesregierung hält die vom Bundesverwaltungsamt vor jedem internationalen Flug erhobenen Fluggastdaten ("Passenger Name Records", PNR) für einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität. Durch eine frühzeitige Übermittlung der Daten bei einer Übereinstimmung mit Fahndungsdatenbeständen werde eine effektivere und effiziente Durchführung von Zollkontrollen ermöglicht, schreibt sie in einer Antwort (19/10431) auf eine Kleine Anfrage (19/9869) der Fraktion Die Linke. Die Möglichkeit zur Erstellung von Mustern könnte dabei zukünftig die Effizienz weiter steigern.

Die Ausführungen der Fragesteller, wonach das Zollkriminalamt (ZKA) über das BKA-Vorgangsbearbeitungssystem eigenen Zugriff auf die Daten habe, seien nicht zutreffend, betont die Bundesregierung überdies. Eine Analyse der PNR-Daten erfolge ausschließlich durch die Fluggastdatenzentralstelle (PIU). Sie würden der Zollverwaltung bei relevanten Treffern im Einzelfall zur Verfügung gestellt.

Bisher habe in drei Fällen eine Fachabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) die Fluggastdatenzentralstelle gebeten, bei einer anderen Fluggastdatenzentralstelle Informationen abzufragen. Bundespolizei und Zoll hätten bisher keine derartigen Anfragen gestellt.

eingetragen: 10.06.19
Newsletterlauf: 25.07.19


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