Schutz vor Whistleblowern
Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz werdenderzeit sorgfältig geprüft und diskutiert
Die Bundesregierung werde sich aktiv in die Verhandlungen des Richtlinienvorschlags in der Ratsarbeitsgruppe einbringen
Die Deutsche Bundesregierung begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern. Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz würden derzeit sorgfältig geprüft und diskutiert, schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung (19/3546) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3275). Die Bundesregierung werde sich aktiv in die Verhandlungen des Richtlinienvorschlags in der Ratsarbeitsgruppe einbringen. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung stehe noch am Anfang und sei noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Die Frage der Erforderlichkeit und Angemessenheit werde derzeit im Einzelnen überprüft.
Die Fragesteller bezogen sich auf Äußerungen von EU-Kommissarin Vera Jourová vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, wonach nationale Behörden verpflichtet werden sollen, Bürger zu informieren und Schulungen für Behörden im Umgang mit Hinweisgebern anzubieten. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung plant auf die Vorschläge zu reagieren, ob sie diese für erforderlich hält, und was sie gegebenenfalls kosten würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.08.18
Newsletterlauf: 19.09.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).