Auswirkungen der DSGVO auf KMU
Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf kleine und mittlere Unternehmen
Sind der Bundesregierung die Gesamtkosten bekannt, die die Wirtschaft bei der Umstellung auf die DSGVO aufwenden musste?
Die EU-Kommission werde am 25. Mai 2020 einen Bericht zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorlegen, zukünftig sei geplant, dem EU-Parlament alle vier Jahre zu berichten. In einer Antwort (19/11447) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11037) schreibt die Deutsche Bundesregierung zudem, dass dem Bundeswirtschaftsministerium selbst keine Daten zu möglichen Kosten der DSGVO für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorliegen. Auch sei nicht geplant Empfehlungen für die Anforderungen von betrieblichen Datenschutzbeauftragten festzulegen.
Der Schwellenwert, ab dem ein Datenschutzbeauftragter durch ein Unternehmen gestellt werden muss, wurde allerdings im Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz der EU erhöht. Zuvor lag dieser bei zehn Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, jetzt ist ein Beauftragter erst ab 20 datenverarbeitenden Mitarbeitern notwendig. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 15.10.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).