Auswirkungen der DSGVO auf KMU
Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf kleine und mittlere Unternehmen
Sind der Bundesregierung die Gesamtkosten bekannt, die die Wirtschaft bei der Umstellung auf die DSGVO aufwenden musste?
Die EU-Kommission werde am 25. Mai 2020 einen Bericht zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorlegen, zukünftig sei geplant, dem EU-Parlament alle vier Jahre zu berichten. In einer Antwort (19/11447) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11037) schreibt die Deutsche Bundesregierung zudem, dass dem Bundeswirtschaftsministerium selbst keine Daten zu möglichen Kosten der DSGVO für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorliegen. Auch sei nicht geplant Empfehlungen für die Anforderungen von betrieblichen Datenschutzbeauftragten festzulegen.
Der Schwellenwert, ab dem ein Datenschutzbeauftragter durch ein Unternehmen gestellt werden muss, wurde allerdings im Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz der EU erhöht. Zuvor lag dieser bei zehn Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, jetzt ist ein Beauftragter erst ab 20 datenverarbeitenden Mitarbeitern notwendig. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 15.10.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.