Bundesnetzagentur als Datenkoordinator
Union fordert Gesetzentwurf für die Umsetzung des Data Acts
Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland
Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für die Durchführung und Umsetzung des EU-Data Acts vorzulegen. In einem Antrag (20/12103) fordern die Abgeordneten, zu klären, welches Bundesministerium federführend für die nationale Umsetzung zuständig ist. Weiter solle die Bundesnetzagentur als Datenkoordinator benannt werden, um "Planungs- und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor Ablauf der Übergangsfrist am 12. September 2025" sicherzustellen, heißt es in dem Antrag.
Bereits im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 soll die Bundesregierung die erforderlichen finanziellen Mittel und Planstellen sowie Stellen für den Datenkoordinator und die zuständigen Behörden ausbringen. Es müsse ferner darauf geachtet werden, die Anzahl der zuständigen Behörden möglichst gering zu halten und eine Aufsplitterung der Zuständigkeiten zu vermeiden. um schnelle Entscheidungen zu gewährleisten, schreiben die Abgeordneten.
Eingeführt werden soll nach dem Willen der Fraktion ein digitales Fallmanagement-System zur Koordination zwischen dem Datenkoordinator und anderen zuständigen Behörden. Die Aufsichtsbehörde soll perspektivisch relevante Akteure über ihre Rechte und Pflichten aufklären, die Datenkompetenz fördern und insbesondere für KMU als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, schreibt die Union weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.07.24
Newsletterlauf: 06.09.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.