Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Deutsche Bundesregierung erkennt Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB Fernverkehr AG und der DB Regio AG
Die Kenntnis der Auslastungszahlen und deren Entwicklung würde es konkurrierenden Mobilitätsanbietern ermöglichen, ihr Verhalten im Wettbewerb entsprechend auszurichten
Bei der Frage nach Anzahl der Ein- und Aussteiger sowie die Anzahl der im Zug befindlichen Reisenden an Bahnhöfen und Haltepunkten im Saarland sind aus Sicht der Bundesregierung "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB Fernverkehr AG und der DB Regio AG betroffen". Die Offenlegung der Auslastungszahlen könne "das wirtschaftliche Handeln der Deutschen Bahn AG deutlich beeinträchtigen und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile auch für den grenzüberschreitenden Verkehr nach sich ziehen", heißt es in der ergänzenden Antwort der Regierung (19/17041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15041).
Die Kenntnis der Auslastungszahlen und deren Entwicklung würde es konkurrierenden Mobilitätsanbietern ermöglichen, ihr Verhalten im Wettbewerb entsprechend auszurichten. Daten über Strecke/Relation, Auslastung und Verlagerung der Verkehrsströme seien wertvoll, um die eigene Angebots- und Preisgestaltung zu konzipieren.
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die betroffenen privaten Unternehmen andererseits habe die Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache "VS - Vertraulich" eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt, heißt es in der Antwort. Sie könnten dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages eingesehen werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 22.06.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.