Befristung von Arbeitsverträgen
Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll reformiert werden
Plan der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Nach einer Konferenz mit dem Titel "Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft - Auf dem Weg zu einer Reform des WissZeitVG" am 27. Juni 2022 will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf Basis einer Evaluation das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) im Sommer/Herbst 2022 diskutieren. Im Anschluss daran soll ein Referentenentwurf zur Änderung vorgelegt werden.
Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2002) auf eine Kleine Anfrage (20/1696) der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten wollten wissen, ob die angekündigte Evaluation des WissZeitVG durch die Bietergemeinschaft InterVal GmbH und durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung vorliege und ob die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes plane.
Wie im Koalitionsvertrag festgehalten worden sei, sollen die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessert werden, heißt es in der Antwort. Dazu solle die Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Post-Doc-Phase deutlich erhöht und "frühzeitiger Perspektiven für alternative Karrieren geschaffen werden". Es sei Aufgabe der Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber, die vereinbarte Befristungsdauer jeweils so zu bemessen, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen sei, antwortet die Bundesregierung auf die Frage der Unionsfraktion, ob Befristungen an die tatsächliche Laufzeit einer Promotion gekoppelt werden sollen und welche Veränderungen im Post-Doc-Bereich angestrebt würden.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt die Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals im Akademischen Mittelbau unabhängig vom Teilzeit- und Befristungsgesetz. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 23.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Befristung von Arbeitsverträgen
Nach einer Konferenz mit dem Titel "Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft - Auf dem Weg zu einer Reform des WissZeitVG" am 27. Juni 2022 will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf Basis einer Evaluation das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) im Sommer/Herbst 2022 diskutieren. Im Anschluss daran soll ein Referentenentwurf zur Änderung vorgelegt werden.
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Aufarbeitung des Wirecard-Skandals
Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, seit wann ihr Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des seit Juni 2020 flüchtigen früheren Wirecard-Managers Jan Marsalek vorliegen. In einer Kleinen Anfrage (20/1947) erkundigen sich die Abgeordneten, wann der frühere Bundesaußenminister Heiko Maas, der frühere Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer und die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel über ein "nach Presseberichten" unterbreitetes Angebot russischer Dienste informiert wurden, Jan Marsalek durch den Bundesnachrichtendienst verhören zu lassen.
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Offenlegung angefragter Informationen
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (20/2003) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/1694) zum flüchtigen Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek, einige Fragen nicht beantworten zu können. Dies betreffe solche Informationen, die "in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren". Das Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung finde seine Grenzen in den "schutzwürdigen Interessen des Staatswohls", schreibt die Regierung.
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Verhandlungsstand der Bankenunion
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein gut regulierter und integrierter europäischer Bankensektor mit einheitlichem Regelwerk und einheitlichem Aufsichts- sowie Abwicklungsmechanismus zum Abbau von Risiken beiträgt. Dies gelte auch in Bezug auf mögliche Risiken durch notleidende Kredite, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1982) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1721).
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Neue Registerbehörde des Bewacherregisters
Das Statistische Bundesamt soll neue Registerbehörde des Bewacherregisters werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt" (20/993) hervor, dem der Ausschuss für Inneres und Heimat gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustimmte.