BaFin-Compliance-System rechtmäßig


Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie Vertretungsregeln innerhalb der BaFin
In welcher Weise setzt die Bundesregierung bzw. die BaFin den vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigten Sieben-Punkte-Plan bzw. die Vorschläge aus dem Roland Berger-Bericht organisatorisch um?



Die Bundesregierung geht von der Rechtmäßigkeit des derzeit praktizierten Compliance-Systems der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Sie sieht keine datenschutz- oder arbeitnehmerrechtlichen Belange verletzt, wenn die Vorgesetzten Einblick in die privaten Finanzgeschäfte der unmittelbar unterstellten Beschäftigten erhalten, wie aus ihrer Antwort (19/28574) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28147) hervorgeht.

Vorgesehen sei nach den gesetzlichen Regelungen ein angemessenes internes Kontrollverfahren sowie eine Anzeigepflicht der Beschäftigten. Nach Angaben der BaFin hätten die unmittelbar Vorgesetzten den umfassendsten Überblick, verteilten die Aufgaben innerhalb ihrer Organisationseinheiten und könnten somit einschätzen, über welche Informationen Kenntnisse bestehen.

Die Belange der Beschäftigten berücksichtige die BaFin insofern, als es ein etabliertes Verfahren gebe, welches die Beteiligung des direkten Vorgesetzten auf das erforderliche Maß beschränke, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 14.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen