BaFin-Compliance-System rechtmäßig
Nebentätigkeiten von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie Vertretungsregeln innerhalb der BaFin
In welcher Weise setzt die Bundesregierung bzw. die BaFin den vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigten Sieben-Punkte-Plan bzw. die Vorschläge aus dem Roland Berger-Bericht organisatorisch um?
Die Bundesregierung geht von der Rechtmäßigkeit des derzeit praktizierten Compliance-Systems der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Sie sieht keine datenschutz- oder arbeitnehmerrechtlichen Belange verletzt, wenn die Vorgesetzten Einblick in die privaten Finanzgeschäfte der unmittelbar unterstellten Beschäftigten erhalten, wie aus ihrer Antwort (19/28574) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28147) hervorgeht.
Vorgesehen sei nach den gesetzlichen Regelungen ein angemessenes internes Kontrollverfahren sowie eine Anzeigepflicht der Beschäftigten. Nach Angaben der BaFin hätten die unmittelbar Vorgesetzten den umfassendsten Überblick, verteilten die Aufgaben innerhalb ihrer Organisationseinheiten und könnten somit einschätzen, über welche Informationen Kenntnisse bestehen.
Die Belange der Beschäftigten berücksichtige die BaFin insofern, als es ein etabliertes Verfahren gebe, welches die Beteiligung des direkten Vorgesetzten auf das erforderliche Maß beschränke, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 14.07.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.