Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab
Die Bundesregierung hat die 16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt (19/23834), mit der sie Gesetzesänderungen vom Juli 2020 in die Verordnung einflicht. In letzteren Novellen sei das deutsche Außenwirtschaftsrecht an die Vorgaben eines neuen unionsrechtlichen Rahmens für die weiterhin allein in mitgliedstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung angepasst worden, erklärt die Bundesregierung. Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab, bei der es um eine optimierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zugleich um zusätzliche Handlungsspielräume für nationale Gesetzgeber geht.
Zugleich kündigt die Bundesregierung eine 17. Verordnung an, bei der die Erweiterung von Fallgruppen mit besonders prüfrelevanten Unternehmen im Fokus stehen soll. Dies erfolge ebenfalls im Zuge der Anpassung der Verordnung an geänderte gesetzliche Vorschriften, heißt es weiter.
Außerdem werden den Angaben zufolge in der vorliegenden Verordnung die 2019 vereinbarten Änderungen des Wassenaar Arrangement für konventionelle Rüstungsgüter in der nationalen Ausfuhrliste berücksichtigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 03.02.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.