Überarbeitete Standarddatenschutzklauseln
Europäische Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS)
Gemeinsame Stellungnahmen zu den Entwürfen der Europäischen Kommission von SDK beschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, ist sehr zufrieden mit dem Ergebnis des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zu Standarddatenschutzklauseln (SDK). Die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) hatten in der Sitzung vom 14. Januar gemeinsame Stellungnahmen zu den Entwürfen der Europäischen Kommission von SDK beschlossen.
Dazu sagte BfDI Ulrich Kelber: "Es gab intensive Verhandlungen zu den Stellungnahmen, die ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen verabschiedet habe. EDSA und EDPS kommen zu einem klaren Urteil. Unsere deutsche Position findet sich an vielen Stellen der Papiere wieder. Dieser gemeinsame Vorschlag würde Rechtssicherheit für den Datenaustausch mit Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes bringen, ohne Einschränkungen beim Datenschutz zu machen."
Der BfDI hatte mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern die deutsche Position entwickelt. Der EDSA und der EDPS waren zum Jahreswechsel von der Europäischen Kommission gebeten worden, eine gemeinsame Stellungnahme zu zwei Entwürfen von SDK nach Art. 28 und Art. 46 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erarbeiten. Die neuen SDK zu Art. 46 DSGVO sollen die bisherigen bei internationalen Datenübermittlungen ersetzen. Neuerungen gibt es beispielsweise bei Anpassungen an die Anforderungen der DSGVO und die Schrems II Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Die SDK zu Artikel 28 DSGVO sollen für die Vertragsgestaltung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern erstmals einen europaweit verwendbaren Standard setzen, der den Unternehmen und Behörden die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben der DSGVO deutlich erleichtert.
Der EDSA wird den gemeinsamen Vorschlag in Kürze auf seiner Homepage veröffentlichen: https://edpb.europa.eu/
(BfDI: ra)
eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 17.03.21
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