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Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz


Kommerzielle Verwertung aller gespeicherten Patientendaten muss auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein"
Grüne mahnen Datenschutz bei elektronischer Gesundheitskarte an


(20.03.09) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen. So müsse die kommerzielle Verwertung aller gespeicherten Patientendaten auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein", fordert die Fraktion in einem Antrag (16/12289), über den am Donnerstagnachmittag im Plenum des Bundestages beraten wurde.

Zudem betonen die Grünen-Abgeordneten, dass die "Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen" der Gesundheitskarte "unter keinen Umständen" aufgegeben werden dürfe.

Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten, heißt es in der Vorlage weiter. Sie müssten "selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht".

Zugleich mahnt die Fraktion, bei der Einführung der Gesundheitskarte unangemessenen Zeitdruck zu vermeiden. In jeder weiteren Entwicklungsstufe bedürfe es eines Evaluierungsprozesses, bevor die nächste Stufe angegangen werde. (Deutscher Bundestag: ra)


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