Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit ist da
"Recht auf freien und voraussetzungslosen Informationszugang"
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Viele Bundesbehörden vorbildlich um Transparenz bemüht
(26.05.10) - Im Jahr 2009 haben sich 69 Bürger an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, gewandt, weil sie ihr "Recht auf freien und voraussetzungslosen Informationszugang" nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in einem konkreten Fall verletzt sahen.
Im Vorjahr waren es 68 Bürger, wie aus dem als Unterrichtung des Bundesbeauftragten vorgelegten "Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2008 und 2009" (17/1350) hervorgeht.
Durch das Anfang 2006 in Kraft getretene Gesetz wird jedem Bürger voraussetzungslos ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes eingeräumt.
Wie Schaar in seinem Tätigkeitsbericht darlegt, bemühten sich im Berichtszeitraum viele Bundesbehörden um Transparenz und "wendeten das IFG in diesem Sinne geradezu vorbildlich an".
Auf der anderen Seite seien aber auch die Widerstände gegen die neuen Regelungen und damit verbunden ihre sehr restriktive Anwendung eher größer geworden. Dies gelte "insbesondere dort, wo sie von Anfang an schon bestanden haben, wie zum Beispiel in der Finanzverwaltung". In manchen Verwaltungen werde das IFG "nach wie vor vom Grundsatz her abgelehnt und deswegen nur angewendet, soweit es unumgänglich ist". (Deutscher Bundestag: ra)
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