BvD beschließt berufliches Leitbild des Datenschutzbeauftragten Die Ziele des Leitbildes decken sich mit den Anforderungen renommierter Ausbildungseinrichtungen für Datenschutzbeauftragte wie udis und GDD
(22.09.09) - Die Mitgliederversammlung des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit großer Mehrheit ein umfassendes Positionspapier zum Beruf des Datenschutzbeauftragten angenommen.
Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte der Vorstand des Verbandes nach mehr als zweijähriger verbandsinterner Ausarbeitung erstmals Berufsgrundsätze verabschiedet, die in den vergangenen Monaten zum jetzt beschlossenen "Beruflichen Leitbild des Datenschutzbeauftragten" weiterentwickelt wurden.
"Der BvD übernimmt damit nicht nur die federführende Rolle bei der Diskussion um die beruflichen Regeln des Datenschutzbeauftragten. Wir geben dadurch unseren Mitgliedern, aber auch datenverarbeitenden Unternehmen Antworten auf die Fragen zu unserem Beruf und bieten Datenschutzbeauftragten eine Orientierung für den beruflichen Alltag", so Thomas Spaeing, Vorsitzender des BvD.
Die Ziele des Leitbildes decken sich mit den Anforderungen renommierter Ausbildungseinrichtungen für Datenschutzbeauftragte wie udis und GDD: "Die im Leitbild beschriebene Grundqualifikation sollten Kunden in Zukunft erwarten können, wenn sie einen im BvD organisierten Datenschutzbeauftragten bestellen", so Spaeing weiter, "Da diese Anforderungen derzeit noch nicht von allen BvD-Mitgliedern erfüllt werden, ist es Aufgabe des Verbandes, alle Mitglieder auf diesem Weg tatkräftig zu unterstützen."
Der Verband sieht es als seine Verpflichtung, das Leitbild regelmäßig anzupassen und weiterzuentwickeln. Mit technischen und rechtlichen Neuerungen, aber auch mit der vermehrten Aufmerksamkeit für den Datenschutz ändern sich Erwartungen und Anforderungen an Datenschutzbeauftragte - dem stellt sich der Berufsverband konsequent. Das Konzept sieht zukünftig eine regelmäßige Berufsbildkonferenz vor. (BvD: ra)
BvD: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
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