Europäischer Gerichtshof kippt Safe-Harbor
Safe-Harbor wegen des massenhaften Zugriffs von US-Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern für ungültig erklärt
Bedeutung des Datenschutzes unterstrichen und der europäischen Grundrechtecharta Geltung verschafft
(29.10.15) - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig zu erklären.
Andrea Voßhoff. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BdFI), erklärte: "Nach den bahnbrechenden Urteilen zu Google und zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof mit seinem energischen Eintreten für die Grundrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger erneut einen Meilenstein für den Datenschutz gesetzt. Der Europäische Gerichtshof hat einmal mehr die überragende Bedeutung des Datenschutzes unterstrichen und der europäischen Grundrechtecharta Geltung verschafft. Die Entscheidung bedeutet ebenfalls eine erhebliche Stärkung der Befugnisse der europäischen Datenschutzbehörden als Wächter über die Datenschutzrechte der europäischen Bürger. Datenübermittlungen in die USA müssen von nun an im Lichte des Urteils betrachtet werden.
Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof Safe wegen des massenhaften Zugriffs von US-Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern für ungültig erklärt. Die BfDI wird das Urteil in den kommenden Tagen gründlich auswerten und bei einem Treffen mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen in Brüssel die Konsequenzen aus dem Urteil beraten und das weitere Vorgehen abstimmen.
Die Safe-Harbor-Entscheidung (2000/520/EG) der Europäischen Kommission ist bisher eine wesentliche Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Bürger durch Unternehmen aus Europa in die USA gewesen. Der Kommissionsentscheidung waren Verhandlungen der Europäischen Kommission mit dem US-amerikanischen Handelsministerium vorausgegangen."
(BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
-
BfDI kann Einsichtsrechte einklagen
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
-
Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
-
KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
-
Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.