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Datenschutz voranbringen und nicht abwickeln


Datenschutz in Deutschland und Europa: Bundesregierung in der Pflicht, die Reform auf EU-Ebene mit konstruktiven Vorschlägen zu unterstützen
vzbv und Datenschützer fordern mehr Unterstützung für europäische Datenschutzreform


(24.10.12) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnten eindringlich davor, die Diskussion über die Reformvorschläge der EU-Kommission für ein Absenken des Datenschutzniveaus zu nutzen. Anlässlich der BMI-Konferenz "Datenschutz im 21. Jahrhundert" wiesen sie gemeinsam auf die Notwendigkeit einer europäischen Reform im Datenschutz hin.

"Wir brauchen Europa, um Verbrauchern und Wirtschaft endlich die nötige Sicherheit im Datenschutz zu geben", sagte Gerd Billen, Vorstand des vzbv. "Kritisch sehen die Verbraucher- und Datenschützer, dass das Bundesinnenministerium grundlegende Prinzipien des Datenschutzes in Deutschland und Europa in Frage stelle, etwa das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt im nicht-öffentlichen Bereich. Das Prinzip besagt, dass personenbezogene Daten per se geschützt sind und nur dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn es ein Gesetz erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat. Das Bundesinnenministerium vertritt zudem die Auffassung, dass das Datenschutzrecht nur noch eine sogenannte risikobehaftete Datenverarbeitung regeln soll."

Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Gefahr
Schaar sagte: "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor 30 Jahren festgestellt, dass es im Zeitalter automatisierter Datenverarbeitung keine belanglosen Daten gibt. Auch die zunächst scheinbar belanglose Datenverarbeitung, wie die Erhebung von Lokalisierungsdaten zur Navigation mittels Smartphone, kann für den Einzelnen schwerwiegende Folgen haben. Der Staat muss die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher per Gesetz schützen und darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen."

Die Debatte über eine grundlegend neue Struktur des Datenschutzrechts wird zu einem Zeitpunkt geführt, zu dem auf EU-Ebene bereits einzelne Formulierungen des Reformtextes abgestimmt werden. Dabei sei die Bundesregierung seit mehr als zehn Jahren weder auf Vorschläge zur längst überfälligen umfassenden Modernisierung des Datenschutzrechts eingegangen, noch habe sie ernstzunehmende eigene Impulse gesetzt, kritisierten Billen und Schaar.

"Mit der Grundsatzdebatte riskiert das Bundesinnenministerium, die EU-Reform zu kippen", sagt Billen. "Wenn das Ministerium sein Votum für eine europäische Harmonisierung ernst meint, darf es den Prozess nicht ausbremsen."

Die Bundesregierung sei in der Pflicht, die Reform auf EU-Ebene mit konstruktiven Vorschlägen zu unterstützen und sich gemeinsam mit Verbraucher- und Datenschützern für einen starken und modernen Datenschutz auf Basis der anerkannten und in der Praxis etablierten Prinzipien einzusetzen. (BfDI: ra)


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