Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Keine Herausgabe der Telefonlisten


BfDI begrüßt Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Informationsfreiheit: Gebührenbremse für IFG-Anfragen
Das IFG verbietet ausdrücklich eine abschreckende Gebührenfestsetzung



In letzter Instanz entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über mehrere Klagen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt das Urteil des Gerichts, die Kosten umfangreicher IFG-Anträge zu begrenzen. In einer weiteren Entscheidung verneint das Gericht eine Pflicht zur Herausgabe umfangreicher Telefonlisten durch Bundesbehörden im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Gebührenobergrenze bei IFG-Anträgen von 500 Euro und rügt die Praxis des Bundesinnenministeriums. Dieses hatte für die Beantwortung von 66 gleichartigen, in zwei Schreiben gestellten Fragen zur Sportförderung Gebühren von mehr als 12.000 Euro in Rechnung gestellt sowie weitere 2.000 Euro für Kopien. Das "Antragssplitting" der Fragen in einzelne IFG-Anträge erklärt das Gericht für unzulässig.

Andrea Voßhoff sagte: "Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kostenentscheidung des Ministeriums zurecht verworfen. Das IFG verbietet ausdrücklich eine abschreckende Gebührenfestsetzung. Damit bleibt der Informationsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber staatlichen Stellen bezahlbar."

Telefonlisten fallen nicht unter das IFG
Das Bundesverwaltungsgericht hat ebenfalls klargestellt, dass Telefonlisten von Behörden wie etwa Jobcentern nach dem IFG des Bundes nicht ohne Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter herausgegeben werden dürfen. Name, Büroanschrift und die berufliche Telefonnummer von Bearbeitern eines konkreten Falles sind aber auch weiterhin nach dem IFG zugänglich.

Andrea Voßhoff erklärte: »Auch die Mitarbeiter von Behörden geben ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vollständig an der Bürotür ab. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bringt den Schutz personenbezogener Daten der Bundesbediensteten mit dem Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger in Einklang."

Über das Informationsfreiheitsgesetz
Seit zehn Jahren erlaubt das IFG detaillierte Einblicke in das Verwaltungshandeln des Bundes und stärkt die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Als voraussetzungsloses "Jedermannrecht" ermöglicht es den Zugang zu amtlichen Informationen. Die Anwendung des Rechtes und Ausnahmetatbestände werden seit 2006 durch diverse Urteile systematisiert und konkretisiert. Die BfDI berät und kontrolliert die Bundesbehörden bei der Anwendung des Gesetzes und unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei ihren Informationsansprüchen.
(BfDI: ra)

eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 22.11.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen