Arbeitslose und Datenschutz
Arbeitslosengeld II: Änderung der Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht über die bisherigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) ab dem 01. Januar 2011
Nicht geändert wurde die Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht über die zugelassenen Einrichtungen
(20.01.11) - Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 03. August 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 41, S. 1112) wurde die Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht bei der für Sie bis dahin zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ab dem 01. Januar 2011 auf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übertragen (siehe § 50 Abs. 4 S. 3 Sozialgesetzbuch -Zweites Buch- SGB II).
Nicht geändert wurde die Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht über die zugelassenen Einrichtungen, die sogenannten Optionskommunen, für die weiterhin die Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig bleiben. (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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BfDI kann Einsichtsrechte einklagen
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
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Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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KI datenschutzkonform einsetzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.
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Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden
Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.
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Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden
In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.