Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Zensus 2011: Das Volk wird gezählt


Im Gegensatz zur Volkszählung 1987 wird beim Zensus 2011 keine Primärerhebung durchgeführt
Die für statistische Zwecke erhobenen personenbezogenen Daten dürfen auf keinen Fall für andere Zwecke (etwa zu steuerlichen oder polizeilichen Zwecken) verwendet werden


(13.08.10) - Im kommenden Jahr soll - entsprechend einer europäischen Verordnung - in Deutschland eine Volkszählung durchgeführt werden. Die letzte Volkszählung fand in der alten Bundesrepublik vor mehr als 20 Jahren, genauer gesagt: 1987 statt. Sie war Gegenstand erbitterter Debatten.

Das ursprüngliche Volkszählungsgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und die ursprünglich für 1983 vorgesehene Zählung damit gestoppt.

Seitdem gehört das Volkszählungsurteil und das darin formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu den tragenden Säulen des Datenschutzes.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in: Datenschutzforum - Peter Schaar. Der Blog.

BfDI Artikel : Häufig gestellte Fragen zum Zensus 2011
Antworten zu diesen und weiteren häufig gestellten Fragen zum Zensus 2011 finden Sie unter Themen\ Einzelne Rechtsgebiete\ Verwaltungsrecht.

Artikel auf www.bfdi.bund.de
(BfDI: ra)

Lesen Sie auch:
Volkszählung auf Basis des Zensusgesetzes 2011


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen