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Auf dem Weg zum Überwachungsstaat


Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz kritisiert: Erfassung der Fluggastdaten gefährdet die verfassungsrechtliche Identität Deutschlands
Weiterer großer Schritt zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens - Gefahrenanalyse komme einer Rasterfahndung sehr nahe


(10.05.12) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar kritisiert die Entscheidung der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten für ein europaweites System zur fünfjährigen Speicherung von Fluggastdaten:

"Die von den Innenministern beschlossene anlasslose mehrjährige Vorratsspeicherung von Daten unverdächtiger Flugpassagiere wäre ein weiterer großer Schritt zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens. Genau davor hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ausdrücklich gewarnt. Ich kann nur dringend mahnen, diese Warnung ernst zu nehmen. Das Gericht hatte nämlich festgestellt, dass die Vermeidung einer Totalüberwachung zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland gehöre und für weitere Vorratsdatenspeicherungen - auch auf europäischer Ebene - deshalb kaum noch Raum bestehe."

Schaar kritisiert zudem, dass die Fluggastdaten in bedenklicher Art und Weise verwendet werden sollen. Alle Fluggäste sollen auf der Grundlage der Daten einer Gefahrenanalyse unterzogen werden. Dies komme einer Rasterfahndung sehr nahe.

Schaar sagt: "Bei den nun beginnenden Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament setze ich darauf, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments das Vorhaben stoppen, ganz im Sinne des neuen Gewichts, das ihnen der Vertrag von Lissabon gegeben hat, und ganz im Sinne der Grundrechte-Charta der Europäischen Union."

Mit der Entscheidung haben die EU-Innenminister politische Einigung über einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung eines sogenannten PNR-Systems erreicht. Unter PNR (Passenger Name Records) versteht man die Daten, die Fluggesellschaften von den Fluggästen zur Abwicklung des Fluges erheben. Zu den Buchungsdaten zählen unter anderem Kreditkartennummern oder spezielle Essenswünsche. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf wollen die Innenminister nicht nur Fluggastdaten von Flügen (aus Drittstaaten) in die Europäische Union für fünf Jahre speichern lassen. Nach ihren Vorstellungen können die Mitgliedstaaten darüber hinaus auch die Fluggastdaten von Flügen innerhalb der Europäischen Union speichern. (BfDI: ra)


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