Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Antiterrorgesetze: Ausnahme oder Normalbetrieb?


Antiterrorgesetze: Befugnisse dringen tief in die Grundrechte ein
Eine sachliche und gründliche Bewertung und Abwägung staatlicher Grundrechtseingriffe ist Grundbedingung einer funktionierenden Demokratie


(09.06.11) - Im erbitterten Streit um die Verlängerung der weitgehenden Befugnisse für Nachrichtendienste, die diesen nach dem 11. September 2001 eingeräumt wurden, warnen Sicherheitspolitiker vor anhaltenden terroristischen Bedrohungen. Sie fordern, die Befugnisse weiter gelten zu lassen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, sagt dazu: Ich will gar nicht in Frage stellen, dass es solche Bedrohungen weiterhin gibt. Aber dies rechtfertigt nicht die pauschale Verlängerung dieser Gesetze. Denn es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen 2001 und 2011: Angesichts der Wucht und Grausamkeit der Anschläge vom 11. September 2001 wurden in großer Eile und ohne gründliche Diskussion umfangreiche Maßnahmenpakete durchgesetzt.

Lesen Sie den Beitrag im Datenschutzforum - Peter Schaar (externer Link). (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen