Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutzpannen: Hohe Dunkelziffer


Informationspflichten bei Datenschutzpannen: Publizitätspflicht motiviert die verantwortlichen Stellen, mehr für die Datensicherheit und den Datenschutz zu tun
Nach einer bundesweiten Erhebung wurden den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in den ersten 18 Monaten nach Inkrafttreten der Informationspflichten fast 90 Fälle gemeldet

(07.09.11) - Zum zweijährigen Bestehen der Informationspflicht bei Datenschutzpannen zeigt sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar zufrieden mit der neuen Regelung, fordert aber deren Erstreckung auf staatliche Stellen:

Peter Schaar sagte: "Die Schaffung einer Informationspflicht bei Datenschutzpannen war ein richtiger Schritt. Die Publizitätspflicht motiviert die verantwortlichen Stellen, mehr für die Datensicherheit und den Datenschutz zu tun, und versetzt die Betroffenen in die Lage, negative Konsequenzen rechtzeitig abzuwenden und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Leider ist der Gesetzgeber auf halber Strecke stehen geblieben, indem er staatliche Stellen von der allgemeinen Informationspflicht bei Datenschutzpannen ausgenommen hat. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Gesetz bei Datenschutzverstößen öffentlicher und privater Stellen unterschiedliche Maßstäbe anlegt. Hier besteht weiterer Nachbesserungsbedarf."

Nach einer bundesweiten Erhebung wurden den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in den ersten 18 Monaten nach Inkrafttreten der Informationspflichten fast 90 Fälle gemeldet. In der überwiegenden Zahl handelte es sich um den Diebstahl oder Verlust von mobilen Datenträgern, wie Notebooks und USB-Sticks, oder um Fehlversendungen von E-Mails und Briefen. Daneben gab es Fälle des Ausspähens von Bankdaten (Skimming) und Datenverluste durch Hacking. Betroffen waren in aller Regel Bankverbindungs- und Kreditkartendaten, zum Teil aber auch besonders sensible Daten, wie Gesundheitsdaten.

Dazu erklärte Schaar: "Die Anzahl der bundesweit gemeldeten Fälle belegt, dass die Informationspflicht bei Datenschutzpannen von den verantwortlichen Stellen ernst genommen wird. Dennoch gehe ich von einer hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle aus. Häufig ist auch die Kommunikation der verantwortlichen Stellen gegenüber der Öffentlichkeit und den Datenschutzbehörden noch stark verbesserungsbedürftig."

Hintergrund
Seit dem 1. September 2009 müssen nicht-öffentliche Stellen und ihnen gleich gestellte öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen gravierende Datenschutzpannen der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen sowie die Betroffenen informieren und ihnen Handlungsempfehlungen unterbreiten. § 42a des Bundesdatenschutzgesetzes sieht eine solche Informationspflicht vor, wenn sensible personenbezogene Daten unrechtmäßig in die Hände Dritter gelangt sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Betroffenen drohen. Bei einem Verstoß gegen § 42a des Bundesdatenschutzgesetzes droht ein Bußgeld von bis zu dreihunderttausend Euro oder sogar mehr. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BfDI kritisiert Nachrichtendienstgesetze

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen