Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Vorratsspeicherung & Verkehrsdaten


Bundesbeauftragte für den Datenschutz und der Informationsfreiheit zu den Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt

(07.05.15) - "Die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen muss, wird sein, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden soll. Aus den nun vorgelegten Leitlinien lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass die in diesem Punkt sehr engen Vorgaben des Gerichtes berücksichtigt wurden. Es bleibt daher fraglich, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind. Eine valide Beurteilung dieser sowie aller weiteren datenschutzrechtlichen Fragen wird aber letztlich erst erfolgen können, wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegt", sagte Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit (BfDI).

Bundesjustizminister Maas hatte zuvor ein Papier mit Leitlinien zur "Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" vorgelegt. Es umreißt die Pläne der Bundesregierung, die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung wieder einzuführen. Telekommunikationsanbieter sollen demnach verpflichtet werden, künftig wieder Standortdaten für vier sowie die übrigen Verkehrsdaten für zehn Wochen zu speichern.

Im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Im letzten Jahr hob der Europäische Gerichtshof die der Vorratsdatenspeicherung zu Grunde liegende europäische Richtlinie auf, da diese gegen elementare Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta verstieß. Die in diesem Zusammenhang vom Gericht vorgelegte Begründung wurde von vielen Beobachtern als ein scheinbar unüberwindbares Hindernis für eine neuerliche Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten bewertet. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte Zweifel geäußert, ob eine Vorratsdatenspeicherung, die den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht, überhaupt noch einen Mehrwert mit sich bringen würde, der den massiven Grundrechtseingriff rechtfertigt. (BfDI: sj)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen