BfDI legt Konsultationsbericht zu KI vor
Aus Sicht des BfDI ist auf die Erklärbarkeit von KI ein besonderes Augenmerk zu legen
Der BfDI hatte im September 2021 sieben grundlegende Thesen zum Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr zur Diskussion gestellt
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlicht die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Der BfDI, Professor Ulrich Kelber, sagte dazu: "KI wird eingesetzt, ohne dass grundlegende rechtliche Fragen beantwortet wären. Der Gesetzgeber sollte jetzt zeitnah die notwendigen Entscheidungen treffen."
Der BfDI hatte im September 2021 sieben grundlegende Thesen zum Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr zur Diskussion gestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nun im Konsultationsbericht ausgewertet. Er zeigt, dass eine umfassende, empirische und interdisziplinäre Bestandsaufnahme durch den Gesetzgeber notwendig ist. Beim Einsatz von KI müssen allgemeine Datenschutzgrundsätze beachtet und garantiert werden. Der Einsatz von KI im Sicherheitsbereich bedarf in der Regel einer spezifischen gesetzlichen Regelung, wobei für die Ausgestaltung dieser Regelung die spezifischen Ausprägungen der im Einzelfall eingesetzten KI-Technologie maßgeblich sind.
Aus Sicht des BfDI ist auf die Erklärbarkeit von KI ein besonderes Augenmerk zu legen. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung darf durch den Einsatz von KI durch Sicherheitsbehörden nicht verwässert werden. KI-Anwendungen müssen daher umfassend durch die Datenschutzaufsichtsbehörden kontrolliert werden können. Nicht zuletzt muss es eine umfassende Datenschutz-Folgeabschätzung geben, bevor KI eingesetzt wird.
Als Fazit stellt BfDI Kelber fest: "Soweit personenbezogene Daten mit KI verarbeitet werden, ist der Gesetzgeber in Bund und Ländern bereits aufgrund seiner grundrechtlichen Schutzpflichten aufgerufen, tätig zu werden. Dazu ist eine umfassende öffentliche Debatte notwendig. Unser Konsultationsverfahren soll ein Schritt hierfür sein." (BfDI: ra)
eingetragen: 06.04.22
Newsletterlauf: 14.06.22
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.