Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutz in Bayern sei gut positioniert


Joachim Herrmann: Vorschläge der Grünen für Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz überholt und überflüssig
Die von den Grünen behauptete "Unabhängigkeit" der Datenschutzaufsichtsbehörde sei irreführend


(24.03.09) - "Der Vorschlag der Grünen für ein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ist überholt und überflüssig. Er würde nur Mehrkosten und unnötige Bürokratie bedeuten, hätte aber keinerlei Verbesserung des Datenschutzes zur Folge. Ich lehne den Gesetzesentwurf daher ab. Mit dem zum 1. März 2009 eingerichteten Landesamt für Datenschutzaufsicht sichert Bayern bereits eine effektive und konsequente Kontrolle über den Datenschutz", sagte bayerische Innenminister Joachim Herrmann zum Gesetzesentwurf der Grünen zur Errichtung eines Unabhängigen Landeszentrums.

Der bayerische Innenminister betonte, dass ein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz im Vergleich zur gegenwärtigen Lösung keinerlei Vorteile hätte: "Ein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz bräuchte eine eigene Personalverwaltung und Organisationsstruktur. Mit den von den Grünen zunächst beabsichtigten 25 Stellen ist das kaum zu schultern. Unsere Lösung mit der organisatorischen Ansiedlung des Landesamtes für Datenschutzaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken nutzt Synergieeffekte. Die bis Ende 2011 vorgesehenen 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich voll und ganz auf den Datenschutz konzentrieren können."

Die von den Grünen behauptete "Unabhängigkeit" der Datenschutzaufsichtsbehörde sei irreführend. Da auf eine Aufsicht schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verzichtet werden könne, sehe der Gesetzesentwurf selbst eine Rechtsaufsicht des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz statt – wie bisher – des Innenministeriums vor: "Die Grünen bleiben jede Erklärung schuldig, wo der Mehrwert einer Rechtsaufsicht durch das Justizministerium liegen soll. Die bisherige Aufsicht durch das Innenministerium hat sich bewährt. In meinen Augen betreiben die Grünen nur Aktionismus und Augenwischerei."

Nach dem Beschluss des Ministerrates vom 10. Februar 2009 wurde zum 1. März 2009 ein eigenes Landesamt für Datenschutzaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken errichtet. Zugleich hat der Ministerrat beschlossen, die Personalausstattung der Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich erheblich zu verstärken, nämlich von bisher fünf auf zehn Mitarbeiter bis Ende 2009 und 17 Mitarbeiter bis 2011. Damit gewährleistet Bayern einen noch besseren Schutz seine Bürger vor dem Missbrauch ihrer Daten. (Bayerische Staatskanzlei Innenministerium: ra)

Lesen Sie auch:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern

    "Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

  • BfDI kann Einsichtsrechte einklagen

    Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen