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"Google Street View": Einigung mit Datenschützern


Bayerns Verbraucherschutzministerin Beate Merk begrüßt Einlenken von Google bei der Diskussion um Street View: "Forderungen nach Wahrung der Persönlichkeitsrechte
Auf Grundlage der Vereinbarung kann Google das Produkt "Street View" demnächst auch in Deutschland verfügbar machen

(18.06.09) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu dem am Mittwoch vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar mitgeteilten Einlenken von Google im Streit um den neuen Google-Online-Dienst "Street View".

"Es ist sehr erfreulich, dass die von mir in den letzten Tagen und Wochen wiederholten Forderungen nach Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gefruchtet haben. Die Darstellung der Straßenzüge mit Gebäuden und Grundstücken darf nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur dergestalt erfolgen, dass keine individuellen Informationen über Personen, wie Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern, erkennbar sind", sagte Merk und fügte an:

"Zu begrüßen ist daher die Zusage von Google, dass die Daten derjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht werden. Außerdem hat Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten zugesichert. Damit wurde viel für den Datenschutz erreicht. Die Einhaltung dieser Zusagen wird im weiteren Verlauf zu beobachten sein."

Einwände gegen Aufnahmen und Veröffentlichung der Fotografien können an streetview-deutschland(at)google.com oder postalisch an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, gerichtet werden.

Die "Street View"-Funktion von Google Maps ermöglicht es, 360-Grad-Panoramafotos auf Straßenniveau anzusehen. Mit ihr können Internetnutzer zahlreiche Städte auf der ganzen Welt im Internet bereisen und die öffentlichen Straßen dieser Städte virtuell entlang spazieren. Beispielsweise um Restaurants und Hotels bereits vor Ankunft ausfindig zu machen, Urlaubsorte zu erkunden und vieles mehr.

Die Funktionen und Möglichkeiten von Street View sind auf großes Interesse in der deutschen Öffentlichkeit gestoßen. In die Debatten der vergangenen Wochen und Monaten haben sich immer wieder auch Bedenken in Hinblick auf den Schutz der Privatssphäre von Personen gemischt.

Nähere Informationen zum Thema gibt es im Verbraucherinformationssystem Bayern unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/streetview.htm.

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