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Nein zur Entgeltentscheidung der Bundesnetzagentur


Nach Regulierungsverfahren: Bundesverband Breitbandkommunikation bezichtigt die Deutsche Telekom der Blockade gegen Schaltverteiler
Der Breitbandausbau in ländlichen Regionen und die Erschließung weißer Flecken würden sich erneut verzögern


(16.06.10) - Gegen die am 5. Mai 2010 durch die Bundesnetzagentur ergangene Entgeltentscheidung zum Schaltverteilerzugang habe die Telekom Deutschland nun Klage erhoben, berichtet der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko).

Der Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) am Schaltverteiler zu marktgerechten Preisen sei für Wettbewerber der Telekom Deutschland zur effizienten Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen von großer Bedeutung. Mit dem Zugang am Schaltverteiler könne die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und den Kunden auf ein Maß verkürzt werden, die eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite zu marktgerechten Preisen ermögliche.

Obwohl die Vergütung der Telekom Deutschland für die Errichtung eines Schaltverteilers in vielen Positionen nach Ansicht von Breko großzügig bemessen worden sei, klage die Telekom Deutschland nun gegen die Entgeltentscheidung der Bundesnetzagentur.

Die so verursachte erneute Verzögerung bei der Errichtung neuer Schaltverteiler betreffe insbesondere den Breitbandausbau in ländlichen Regionen und die Erschließung sog. weißer Flecken. Dies seien Gebiete, die trotz der bisherigen Bemühungen von Politik und Wirtschaft die Vorteile moderner breitbandiger Internetkommunikation schon bisher nicht hätte nutzen können.

Über ein Jahr nach der Grundsatzentscheidung der Bundesnetzagentur zum Schaltverteiler (März 2009) und nach zahlreichen weiteren Regulierungsverfahren seien die Hürden für alternative Teilnehmernetzbetreiber zur Nutzung eines Schaltverteilers nach wie vor nicht ausgeräumt und eine breitbandige Erschließung von bislang nur unzureichend mit schnellem Internet versorgten Gebieten sei nicht problemlos möglich.

Aus Sicht der im Breko zusammengeschlossenen Unternehmen handele es sich um einen erneuten Versuch der Telekom Deutschland, einen Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) am Schaltverteiler hinauszuzögern. Da der Antrag sowie die Antragsbegründung der Deutschen Telekom noch nicht vorlägen, dürften die Argumente mit Spannung erwartet werden. (Breko: ra)

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