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BNetzA entscheidet für TAL-Absenkung


Entscheidung der BNetzA gefallen: Bundesnetzagentur genehmigt neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und neue Mobilfunkterminierungsentgelte
Matthias Kurth: "Die richtige Balance zwischen Investitionsanreizen und Wettbewerb wird getroffen"

(03.04.09) - Die Bundesnetzagentur hat neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Deutsche Telekom AG (DT AG), der sog. letzten Meile, genehmigt. Ebenfalls heute hat die Bundesnetzagentur den deutschen Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG und Telefónica O2 (Germany) GmbH & Co. OHG die Entscheidungen über die neuen Entgelte für die Anrufzustellung in ihren jeweiligen Mobilfunknetzen, die sog. Mobilfunkterminierung, bekannt gegeben. Diese Entscheidungen gelten ab dem 1. April 2009.

Für die Anmietung der TAL müssen die Wettbewerber künftig monatlich 10,20 Euro an die DT AG entrichten – bisher waren es 10,50 Euro. Die DT AG hatte im Januar eine Erhöhung auf 12,90 Euro beantragt. Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der "letzten Meile" abgedeckt.

Anlässlich der Bekanntgabe dieser Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth:
"Die moderate Absenkung des TAL Preises ist das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens. Bei der Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Prüfprogramms hat sich gezeigt, dass seit der letzten Entscheidung vor zwei Jahren zwar einerseits die Tiefbau- und Kupferpreise, die maßgeblich in die Kalkulation des Investitionswertes für die TAL eingehen, gestiegen sind.

Diese Entwicklung wird andererseits aber durch gegenläufige Effekte überkompensiert. So ist der gewichtete Kapitalzinssatz nach Steuern mit 7,19 Prozent leicht niedriger als bisher, wobei eine Eigenkapitalrendite von knapp unter 15 Prozent vor Steuern zugrunde gelegt wird. Zwar wurden von uns angesichts der Finanzkrise jetzt deutlich höhere Beschaffungskosten für Fremdkapital in Höhe von über 6 Prozent anerkannt, allerdings war dadurch auch ein Rückgang der Eigenkapitalrenditen zu verzeichnen. Darüber hinaus mussten wir die Effekte der Unternehmenssteuerreform 2008, die zu einer weiteren Entlastung geführt haben, jetzt erstmals berücksichtigen.

Einer weitergehenden Absenkung des TAL-Preises, wie sie überwiegend von den Wettbewerbern gefordert worden war, konnte nicht stattgegeben werden. Wir haben an unserem bereits seit zehn Jahren praktizierten und bewährten Ansatz festgehalten, die Entgelte auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln, weil hierdurch am besten Anreize für Investitionen in moderne Netze gesetzt werden. Demgegenüber würde ein zu niedriger Preis bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen".

Die Ermittlung und Genehmigung der TAL-Entgelte erfolge anhand des bereits in den vorangegangenen Verfahren verwendeten Kostenmodells für das Anschlussnetz des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikation (WIK), Bad Honnef, sowie der von der DT AG eingereichten Kostennachweise. Da sich deren Qualität weiter verbessert hat, konnte jetzt auch bei der TAL in noch stärkerem Maße als bisher auf die Kostenunterlagen der DT AG zurückgegriffen werden.

Aufgrund der heute gegenüber den vier Mobilfunkanbietern bekannt gegebenen Entscheidungen betragen die Terminierungsentgelte ab dem 1. April 2009 in die Mobilfunknetze 6,59 ct/min. für die beiden D-Netze und 7,14 ct/min. für die E Netze.

Die neuen Entgelte liegen damit für T-Mobile und Vodafone D2 um gut 16 Prozent, für E-Plus und O2 um knapp 19 Prozent unter den bisherigen Entgelten von 7,92 ct/min. bzw. 8,80 ct/min.

"Die Tarifreduzierung beruht ganz überwiegend auf den gegenüber der letzten Entscheidung deutlich gestiegenen Verkehrsmengen in den Mobilfunknetzen, die insbesondere auf On-Net- und Datenverkehre zurückzuführen sind. Diese für den Mobilfunk erfreuliche Entwicklung zeigt, dass mobile Sprach- und Datendienste erheblich stärker als bisher genutzt werden. Dies führt bei einer stabilen Kostensituation und effizienten Netzen zu geringeren Minutenpreisen. Insoweit sind die heute genehmigten Entgelte das Ergebnis einer Neuverteilung der Kosten aufgrund der Mengenverschiebungen in den Mobilfunknetzen.

Die künftig niedrigeren Terminierungsentgelte beugen darüber hinaus einer Quersubventionierung der Mobilfunknetze durch die Festnetzbetreiber vor und tragen damit dem Gesichtspunkt des chancengleichen Wettbewerbs noch besser Rechnung. Die Festnetzbetreiber haben es jetzt in der Hand, die gesunkenen Vorleistungsentgelte an die Verbraucher weiterzugeben", sagte Kurth.

Nachdem in der letzen Genehmigung von Ende 2007 die Entgelte nur eines E Netzbetreibers auf der Basis vorgelegter Kostenunterlagen ermittelt und daraus dann die Kosten für die D-Netzbetreiber abgeleitet werden konnten, war es jetzt möglich, auch die Kosten eines D-Netzbetreibers aufgrund aussagekräftiger Kostennachweise direkt zu ermitteln. Bei der Kalkulation der Terminierungsentgelte sind neben den Netzkosten auch wieder die Kosten für die UMTS-Lizenz auf Basis aktueller Wertermittlung berücksichtigt worden.

Bei der Bestimmung des für den Mobilfunkbereich maßgeblichen Kapitalzinssatzes waren die gleichen Effekte wie bei der Bestimmung des TAL-Kapitalzinses zu berücksichtigen. Mit 8,29 Prozent liegt dieser zwar unter dem bisherigen Niveau, aber leicht über dem entsprechenden Festnetzzinssatz. Die Tarifspreizung der Terminierungsentgelte zwischen den D- und E-Netzbetreibern ist gegenüber der letzten Genehmigung noch einmal leicht reduziert worden. Die Reduzierung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die Nachteile der E-Netzbetreiber gegenüber den D-Netzbetreibern mit fortschreitender Zeit weiter verringern.

"Die heute ergangenen Entgeltentscheidungen im Festnetz und im Mobilfunkbereich sorgen für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt und ermöglichen auch in Zukunft Investitionen in moderne Infrastruktur. Trotz der mittlerweile üblichen und sehr schnellen Reaktionen appelliere ich an alle Beteiligten, die getroffenen Entscheidungen erst gründlich zu prüfen, bevor Festlegungen getroffen werden.

Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Entgeltentscheidungen nicht immer auf uneingeschränkte Akzeptanz aller Marktakteure stoßen. Dazu sind die Interessenlagen zu unterschiedlich. Mit den heutigen Entscheidungen erfüllen wir unseren gesetzlichen Auftrag, die Verbraucherinteressen zu wahren, für chancengleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen",
so Kurth abschließend. (Bundesnetzagentur: ra)

Für die Anmietung der TAL müssen die Wettbewerber künftig monatlich 10,20 Euro an die DT AG entrichten - bisher waren es 10,50 Euro, Bild: Bundesnetzagentur


Kommentar von Breko zur TAL-Absenkung

Mit großer Spannung ist die Entscheidung der BNetzA zum Teilnehmeranschluss (TAL)-Entgelt erwartet worden. Der Bundesverband für Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt die heutige Entscheidung der BNetzA für eine Absenkung des TAL-Entgelts.

"Auch wenn die Absenkung nur unzureichend ist und nicht unserer Forderung einer Absenkung auf 9,00 Euro entspricht, setzt die BNetzA mit einer Absenkung des TAL-Preises ein eindeutiges Zeichen für den infrastrukturbasierten Wettbewerb", sagte Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Breko.

Obgleich der im europäischen Vergleich konstant hohen Vorleistungsentgelte, haben die Wettbewerber seit 1998 in die Erschließung von rund 8 Mio. TAL mit eigener Infrastruktur investiert. Gerade diese grundsätzliche Investitionsbereitschaft in eine moderne TK-Infrastruktur ist für den anstehenden Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze der nächsten Generation unverzichtbar. Die BNetzA trägt mit dieser Entscheidung einer TAL-Preisabsenkung dieser Tatsache Rechnung.

"Denn entscheidend für den Ausbau moderner und flächendeckender Breitbandinfrastruktur sind faire Zugangsbedingungen zur letzten Meile der DTAG. Jede Absenkung des TAL-Preises kommt den Wettbewerbern und damit dem Infrastrukturausbau zugute. Auch der ländliche Raum wird davon profitieren", kommentierte Lüddemann die Entscheidung.

Aufgrund des großen Drucks, dem die BNetzA bei der Entscheidung zum TALEntgelt ausgesetzt war, kann auch die, nach Auffassung des Breko, unzureichende TAL-Preisabsenkung, als Erfolg für die Marktöffnung und den infrastrukturbasierten Wettbewerb gewertet werden. "Schließlich ist die Absenkung des TAL-Entgelts eine wichtige Voraussetzung, um Investitionen in die modernen, hochleistungsfähigen Netze der nächsten Generation zu ermöglichen", unterstrich Rainer Lüddemann. (Breko: ra)

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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

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