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Compliance in der Medizin


Gesetze, Richtlinien und Kodizes in der Medizin sollen eines der wertvollsten Güter unseres Grundgesetzes schützen: die Gesundheit
Trotz Kodex, sollten sich die Pharmafirmen wieder um eine inhaltliche Kommunikation beim Arzt bemühen und nicht nur um Rabatte feilschen


Von Sebastian Vorberg, LL.M. (Houston), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

(23.06.09) - Der Begriff "Compliance" steht in der Wirtschaft heute als Hilfeversuch bei Korruption, Affären und Skandalen. Meist sind es große Firmen, die nach Medienträchtigen schlechten und rufschädigenden Schlagzeilen einen Stamm von internen und externen Beratern in der Compliance-Abteilung beschäftigen, um den guten Ruf wieder herzustellen und zu verhindern, dass derartige Vorkommnisse und Schlagzeilen wieder auftauchen.

In der Medizin hat der Begriff Compliance (übersetzt: die Befolgung) einen hervorzuhebenden Stellenwert. Unabhängig davon, dass jeder Arzt diesen Begriff als Oberbegriff für das kooperative Verhalten des Patienten im Rahmen der Therapie versteht, hat dieses Themenfeld auch unter dem wirtschaftlichen Verständnis als Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sowie freiwilligen Kodizes eine besondere Bedeutung.

Die besonderen Gesetze, Richtlinien und Kodizes in der Medizin sollen eines der wertvollsten Güter unseres Grundgesetzes schützen – die Gesundheit. Zum Wohle des Patienten sind diese Regelungen unbedingt und ohne Einschränkungen zu befolgen. Hier erscheint ein Datenskandal bei der Bahn im Vergleich zu einem illegalen Organhandel geradezu als Kavaliersdelikt.

Ausgeufertes System von Bürokraten und Lobbyisten
Was ist jedoch, wenn die vielschichtigen und verworrenen Regelungen des Medizinrechts der Gesundheit nicht erkennbar zu Gute kommen? Oder vielleicht sogar entgegenstehen? Können wir denn überhaupt noch erkennen, ob Zulassungsbeschränkungen, Arzneimittelregresse, Festpreise und Lagerhaltungsverbote von Orthopäden zum Wohle der Gesundheit sind und damit zum Kern der Compliance gehören? Ist es richtig, der Meinung der Kassenärztliche Bundesvereinigung zu folgen und die Verkehrsfähigkeit von "Angestellten Sitzen" bei Ärzten abzulehnen?

Die Compliance in der Medizin hat längst den Boden einer nachvollziehbaren Basis verlassen. Sicherlich können auch heute noch Regeln und Grenzen für die Gefährdung der Gesundheit erkannt und befolgt werden. Im Detail geht es aber schon lange nicht mehr um die Gesundheit, sondern um ein ausgeufertes System von Bürokraten und Lobbyisten, welches sich ohne Blick auf die Wurzeln verselbstständigt hat.

Der Appell an eine Compliance in der Medizin kann daher nur lauten, sich nicht alleine an den aktuellen Gesetzen, Richtlinien und Kodizes zu orientieren; sondern sich auch wieder auf grundlegende Wertvorstellungen, Moral und Ethik zu konzentrieren. So kann es durchaus im Sinne einer Compliance sein, den ausufernd im Wege stehenden Auswüchsen des Medizinrechts zu trotzen und durch gezielten rechtlichen Einsatz auch zu unterbinden. Dabei sollten immer genau auf die inhaltlichen Werte der Handlungen im Sinne der Gesundheit geachtet werden. Steht hier eine Regelung im Wege, so ist es die Pflicht einer guten Compliance dieser Regelung zu kippen.

Jeder Teilnehmer im Gesundheitswesen, sollte daher den Mut haben die Strukturen seiner rechtlichen Umgebung mit zu gestalten, sonst werden die Irrungen kein Ende finden und die Compliance in der Medizin wird zu einem kopflosen Roboter.

Als Beispiel sei genannt: Trotz Kodex, sollten sich die Pharmafirmen wieder um eine inhaltliche Kommunikation beim Arzt bemühen und nicht nur um Rabatte feilschen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sollte die Verkehrsfähigkeit von Anstellungssitzen bei Ärzten unterstützen, weil hier Patienten auf ihre Behandlung warten. Die Zusammenarbeit z.B. von Orthopäden und Sanitätshäusern sollte im Sinne der Patienten sinnvoll gefördert und nicht unterbunden werden. Und vieles mehr. (Ecovis Vorberg Rechtsanwaltsgesellschaft: ra)

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