Zufallsverfahren in der Compliance


Der Zufall: Entscheidungskriterium der Compliance
Zufall ist nicht Ausschluss von Rationalität, sondern wirksame Ergänzung



Thomas Schneider

"Dann kann man auch gleich würfeln!" Das ist eine Reaktion, wenn eine Entscheidung nicht begründbar erscheint. Kann es solche Entscheidungen in der Compliance geben? Kann würfeln sinnvoll sein? Ein Blick in die Geschichte, genauer auf die Auswahl des Staatsoberhauptes, bietet einen eindrucksvollen Nachweis, dass Zufallsentscheidungen ausschließlich bewussten Entscheidungen überlegen sein können.

Republiken, in denen die Bürger ihre Repräsentanten wählten, gab es bereits in den Stadtstaaten des antiken Griechenlands. Allerdings bestand immer die Gefahr der Errichtung einer absoluten, dauerhaften Herrschaft, der Diktatur, welche im nächsten Schritt zu einer Erbfolge, einer Monarchie wurde. Um diese Gefahr zu bannen, wurden politische Amtsträger per Los aus den männlichen Bürgern bestimmt. Der Zufall führte dazu, dass mehr oder weniger fähige Bürger Verantwortung erhielten und nach spektakulären Fehlgriffen ein Diktator eingesetzt wurde. Zur Etablierung einer Monarchie war es nur ein kleiner Schritt. Keine Republik etablierte sich dauerhaft. Mit einer Ausnahme: Venedig. Das Staatsoberhaupt der Republik Venedig, der Doge, wurde lebenslang berufen, Dynastien konnten sich nicht etablieren, im Gegensatz zu den umliegenden Staaten. Erfolgreich war das Verfahren aufgrund der Verbindung von Wahl und Zufall.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2024, Seite 109 bis 111) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Soziale Nachhaltigkeit in der Mitarbeiterführung

    Bislang konzentrieren sich Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements zumeist auf ökonomische oder ökologische Nachhaltigkeitsparameter. Die soziale Nachhaltigkeit jedoch - vor allem im Hinblick auf die eigenen Mitarbeiter - und deren positive Auswirkungen auf das Unternehmen spielen häufig eine eher untergeordnete Rolle.

  • Effektiver bei der Betrugsprävention

    Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Services in Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA-Region) und der fortschreitenden Digitalisierung des täglichen Lebens sehen Cyberkriminelle immer mehr Chancen, Verbraucher und Unternehmen auszunehmen.

  • Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen

    Kaum ein anderes Hype-Thema hat in den letzten Jahren einen solchen Durchbruch in der Praxis erfahren wie künstliche Intelligenz (KI). Erste abstrakte KI-Lösungen, wie IBM Watson, wurden schon vor über zehn Jahren vermarktet - doch nun hat KI Einzug in nahezu alle Geschäftsbereiche und in den Alltag vieler Endverbraucher gehalten.

  • Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug

    Die derzeitige Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug nimmt weiter Fahrt auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die bestimmte Verbote in Bezug auf umweltbezogene Marketingpraktiken regelt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und durch die Mitgliedsstaaten bis zum 27. September 2026 in nationales Recht zu überführen.

  • Der Risikobegriff im Lichte der DSGVO

    Der datenschutzrechtliche Risikobegriff wurde bisher insbesondere im deutschsprachigen Raum - im Gegensatz zum Verständnis der meisten anderen europäischen Mitgliedstaaten und entgegen des Gesetzeswortlauts - um eine weitere Voraussetzung ergänzt, nämlich um eine Erheblichkeitsschwelle.

  • Arbeitsschutz als Sorgfaltspflicht in Deutschland

    Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken. Neben ökologischen Aspekten richtet sich der Fokus nunmehr auch auf die soziale Dimension - das Ziel, Menschenrechte zu beachten.

  • Transparenz börsennotierter Unternehmen

    Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.

  • Konzeption der Wertschöpfungsrechnung

    Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.

  • Ausgangspunkt für Compliance ist die Risikoanalyse

    Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen.

  • Compliance-, Risiko- und Führungskultur

    In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses.

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