Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken
Die D&O-Versicherung ist "Chefsache"– Teil I: Versuch einer Klarstellung
Nicht selten festzustellen, dass in Artikeln oder in Diskussionen über die D&O-Versicherung der Eindruck erweckt wird, es gäbe einen D&O-Standard - Dabei ist das Gegenteil der Fall
Von Rechtsanwalt Franz Held
(22.07.13) - Wie stellen sich die Haftungsrisiken von Managern in Deutschland dar und inwieweit lassen sich diese absichern? Wie sieht die ideale D&O-Versicherung aus? Was ist bei der Wahl des "richtigen" D&O-Versicherers zu beachten? Was muss man im Schadensfall von seinem D&O-Versicherer erwarten können? Gibt es individuelle Versicherungslösungen für den Fall des Ausscheidens eines Managers aus dem Unternehmen? Mit diesen und weiteren interessanten Fragestellungen befasst sich Teil I des Beitrags.
Aktuell steht das Thema "Managergehälter" wieder mehr im Fokus politischer Überlegungen. Im Nachgang zur Diskussion über nicht angemessene Vergütungs- und Anreizsysteme für Bankenvorstände bekommt das Ganze jetzt einen nochmals größeren Betrachtungswinkel. Und so überschlagen sich die Meldungen in der Tagespresse mit dem Kerninhalt, dass "die da oben" zu viel verdienen. Regelmäßig findet in diesem Kontext aber keine Erwähnung, dass eben diese Manager (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) bei Pflichtenverstößen einer unlimitierten persönlichen Haftung ausgesetzt sind. Dabei hat die persönliche Haftung von Managern in der Literatur und Fachpresse schon längst ausreichend Bedeutung erlangt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2013, Seite 106 bis 110) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZRFC
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)
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