Datenschutz im Unternehmen wird europäisch


Datenschutz bei Compliance-Programmen: Checkliste mit Erläuterungen und Best Practices
Ist der Datenschutz im Unternehmen nicht ausnahmsweise innerhalb der Compliance-Abteilung angesiedelt, fehlt unter Umständen das Bewusstsein für die relevanten Anforderungen

Von RA Dr. Thomas Helbing

(09.09.13) - Im Rahmen von Compliance-Programmen erheben und verwenden Unternehmen eine Vielzahl an Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten. Hierbei gilt es, die Anforderungen des Datenschutzrechts zu beachten. Beim Datenschutz denken viele zunächst an Datensicherheit. Tatsächlich stellt aber nur ein einziger Paragraf des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Regeln zur Sicherheit von personenbezogenen Daten auf und dies in sehr abstrakter Weise.

Im Kern geht es beim Datenschutz nach dem BDSG nicht um den Schutz von Daten – sondern um den Schutz von Persönlichkeitsrechten. Ist der Datenschutz im Unternehmen nicht ausnahmsweise innerhalb der Compliance-Abteilung angesiedelt, fehlt unter Umständen das Bewusstsein für die relevanten Anforderungen. Anderseits hat der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens möglicherweise nicht den vollen Einblick in und das umfassende Verständnis von den Aufgaben und Tätigkeiten einer Compliance-Abteilung. Der vorliegende Beitrag soll helfen, diese Lücke zu schließen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 4, 2013, Seite 170 bis 175) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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