Austausch von Beweismaterial über Grenzen hinweg


Wirtschaftsstrafsachen: Einführung in den europäischen Rechtsrahmen für öffentliche und private Kriminaltechnik
Austausch von Beweismaterial über Grenzen hinweg

Von Raoul Kirmes

(03.05.13) - Wirtschaftskriminalität macht nicht an Grenzen halt, und da Unternehmen zunehmend grenzüberschreitend agieren, rückt auch die Frage einer transnationalen Anerkennung forensischer Gutachten in Wirtschaftsstrafsachen stärker in den Mittelpunkt der Sachverständigenpraxis. Dieser Aufsatz führt in den einschlägigen Rechtsrahmen ein und zeigt Möglichkeiten und Anforderungen für Sachverständige, eine europaweite und internationale Anerkennung von Gutachten sicherzustellen. Spiegelbildlich müssen Unternehmen, die Gutachten in grenzüberschreitenden Konstellationen in Auftrag geben, auf den hier nachfolgend vorgestellten Kompetenznachweis durch Akkreditierung achten.

Es ist eine zwangsläufige Folge der Globalisierung, dass auch ein verstärkter Bedarf am Austausch von Beweismaterial über Grenzen hinweg besteht. Immer öfter stellen sich Konstellationen wie die Folgende: Ein deutsches Kreditinstitut mit Niederlassungen in Polen und Ungarn entdeckt im Rahmen des Monitoring-Systems nach § 25c Abs. 2 KWG und § 3 Abs. 1 S. 4 GwG Unregelmäßigkeiten auf CpD-Konten der Bank. Es stellt sich heraus, dass ein Mitarbeiter aus Deutschland und zwei Mitarbeiter einer polnischen Niederlassung versucht haben, Vermögenswerte von nachrichtenlosen Konten zu veruntreuen. Da sich die IT-Systeme und die gesamte Datenhaltung in Deutschland befinden, soll auch in Deutschland ein Sachverständigenbüro im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens nach § 485 ff. ZPO beauftragt werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2013, Seite 66 bis 71) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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