Mehrwert durch den IDW PS 981?


Neuer Standard zur Prüfung von Risikomanagementsystemen (IDW PS 981) - Auswirkungen auf die Praxis
Grundsätzlich neu sind die Anforderungen des IDW PS 981 auf den ersten Anblick nicht, sodass lediglich Unternehmen, die bislang ein weniger strukturiertes RMS haben, hier Anpassungsbedarf zu haben scheinen



Von Gerhard Schroeder

Risikomanagementsysteme (RMS) haben sich seit vielen Jahren in den Unternehmen etabliert, und in der Praxis hat sich eine Art Best Practice bei der Implementierung herausgebildet. Während zuerst Großunternehmen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des § 91 II AktG die Einführung vorgenommen haben, sind, wie auch in der Gesetzesbegründung aufgrund der Ausstrahlungswirkung vorgesehen, viele mittelständische Unternehmen dem Beispiel gefolgt. Während es für Unternehmen, die pflichtweise ein RMS einzuführen hatten bereits seit dem Jahr 2000 einen Standard zur Prüfung von RMS gibt, gibt es mit dem neuen PS 981 des IDW, verabschiedet am 3. März 2017, erstmals einen Standard, der allgemein für die Prüfung von RMS, ganz gleich vor welchem rechtlichen Hintergrund dieses erstellt wurde, Anwendung finden soll.

Für die Praxis stellt sich die Frage, ob für Unternehmen, die ein System bereits errichtet haben und hierbei allenfalls den bestehenden Standard IDW PS 340 beachtet haben, Anpassungsbedarf im täglichen Umgang mit dem System besteht oder sogar Anpassungsbedarf in der grundsätzlichen Konzeption. Auch wenn der Mittelstand sein RMS häufig keiner gesonderten Prüfung unterzieht, so wird die Vereinbarkeit mit IDW PS 981 doch häufig der Wunsch sein, um im Zweifel auch Kapitalgebern, Aufsichtsgremien oder einer Internen Revision die Konformität des eigenen RMS mit aktuellen Entwicklungen und Standards nachweisen zu können

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2017, Seite 216 bis 222) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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