Korruption kein Kavaliersdelikt


Melden kontra Schweigen: Was Entscheidungen von Korruptionsmitwissern beeinflusst
Trotz Ungewissheit über die genauen Wirkungsmechanismen: Eine Antikorruptionsstrategie sollte stets sämtliche bekannten Faktoren adressieren



Dr. Felix Schön

Schwer zugängliche Informationen verfügbar zu machen ist zugleich die wesentliche Schwierigkeit und Kernaufgabe aller gegen Korruption engagierten Stellen. Mitwisser könnten Zugang zu den benötigten Informationen bieten, schweigen jedoch zumeist aus unbekannten Gründen. Kernanliegen des Beitrags ist es, Ergebnisse einer ersten, systematischen Erfassung von Melde- und Schweigegründen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und damit Impulse für künftige Antikorruptionsmaßnahmen zu bieten.

Antikorruption ist schwierig aber nötig Korruption ist ein ernstes Thema. Ernst sind einerseits Korruptionsfolgen für Staat und Gesellschaft. Allein die materiellen Schäden erreichen nach Schätzungen jährlich Milliardenhöhe. Hinzu kommen immaterielle Schäden, die sich in Politikverdrossenheit, Wut auf gesellschaftlichen Eliten zugerechnete Personen bis hin zum völligen Vertrauensverlust in den Staat und öffentliche Institutionen äußern. Ernst sind andererseits die Konsequenzen für Unternehmen und deren Leitungsgremien, wenn sie unter Verdacht geraten, Korruption nicht entschieden genug entgegenzutreten.

Berichte über negative Korruptionsfolgen, weltweit schärfere Regularien und nicht zuletzt Marktwertverluste, in denen sich Reaktionen risikoaverser Investoren auf Negativschlagzeilen materialisieren, offenbaren die Nachteile von Korruptionshandeln. Allmählich setzt sich auch in der Privatwirtschaft die Überzeugung durch, dass Korruption kein Kavaliersdelikt ist, sondern ernsthafte Risiken birgt. Entsprechend werden zunehmend drastische Maßnahmen gegen Korruption akzeptiert und eingefordert.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2018, Seite 71 bis 78) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

  • Evaluation of Corporate Compliance Programs

    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

  • Einordnung von Greenwashing-Risiken

    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

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