Geheimnisschutz erfordert angemessene Maßnahmen


Die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen
Ein Blick auf die zu erwartenden Änderungen der deutschen Rechtslage



Von Dr. Sascha Pres

Am 5. Juli 2016 trat die Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Richtlinie) in Kraft. Der nachfolgende Beitrag wirft einen Blick auf die Regelungsbereiche der Richtlinie und skizziert, welche Konsequenzen sich für das deutsche Recht aus dem nunmehr EU-weit einheitlichen Grundgerüst ergeben, ob bereits jetzt Handlungs- und Anpassungsbedarf für den Schutz vertraulicher Informationen im Unternehmen besteht und welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung sich im Verletzungsfalle zukünftig bieten.

Wissen begründet seit jeher einen bedeutenden Wettbewerbsfaktor, der innovativen Unternehmen einen Vorsprung gegenüber ihren Mitbewerbern sichert und auf diese Weise hilft, sich an der Marktspitze zu positionieren. Dieser Wissensvorsprung eines Unternehmens ist jedoch gefährdet. Denn soweit ein zumindest rechtlicher Schutz durch Anmeldung und Eintragung gewerblicher Schutzrechte (z. B. Patente, Designs, Marken) nicht in Betracht kommt, fließt Wissen, das in Zeiten von Industrie 4.0 im Regelfall digital verfüg- und damit kopierbar ist, schneller ab als denn je.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2016, Seite 268 bis 271) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

  • Evaluation of Corporate Compliance Programs

    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

  • Einordnung von Greenwashing-Risiken

    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

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