Deutsche SMEs in den USA und UK


Cross-Border CMS 2020 - Die Haftungsrisiken aus Compliance im Transaktionsprozess sind nach wie vor stark unterbewertet
Deutsche Rechtsstandards sind international nicht durchsetzbar




Von Dr. Stephan M. Ebner

Im deutschen Mittelstand ist heutzutage die Mehrheit der Unternehmen nicht mehr ausschließlich in Deutschland tätig. Bedeutende Handelspartner Deutschlands sind dabei nach wie vor das Vereinigte Königreich und die USA. Umso mehr verwundert es (oder vielleicht auch gerade deshalb?), dass in manchen deutschen Small and Medium-sized Enterprises (SMEs) nach wie vor die Ansicht vertreten wird, für die Implementierung eines professionellen Compliance-Management-Systems (CMS) wirtschaftlich betrachtet zu unbedeutend zu sein. Dabei besagt bereits der Volksmund, dass regelmäßig (lediglich) die Kleinen zur Rechenschaft gezogen werden, während man gegenüber größeren Akteuren häufig Milde walten ließe.

Die Praxis jedenfalls scheint, diesen vielleicht universellen Erfahrungssatz zu bewahrheiten. Denn auch ausländische Unternehmen mit vergleichsweise geringen Umsatz- und Beschäftigtenzahlen geraten beispielsweise in den USA sehr schnell in das Fadenkreuz des Department of Justice (DOJ). Die Installation eines effektiven CMS könnte dabei helfen, im Ernstfall schwere Unternehmenskrisen zu vermeiden. Der vorliegende Beitrag soll zunächst die größten Haftungsgefahren im Recht der USA beziehungsweise Großbritanniens aufzeigen. In einem weiteren Schritt werden praxisnah und pragmatisch wichtige Grundstrukturen nachhaltiger Compliance-Regime für mittelständische Unternehmen dargestellt, die zukünftigen Anforderungen, mithin einem Cross-Border CMS 2020, gerecht werden können.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 5, 2019, Seite 199 bis 206) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Soziale Nachhaltigkeit in der Mitarbeiterführung

    Bislang konzentrieren sich Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements zumeist auf ökonomische oder ökologische Nachhaltigkeitsparameter. Die soziale Nachhaltigkeit jedoch - vor allem im Hinblick auf die eigenen Mitarbeiter - und deren positive Auswirkungen auf das Unternehmen spielen häufig eine eher untergeordnete Rolle.

  • Effektiver bei der Betrugsprävention

    Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Services in Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA-Region) und der fortschreitenden Digitalisierung des täglichen Lebens sehen Cyberkriminelle immer mehr Chancen, Verbraucher und Unternehmen auszunehmen.

  • Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen

    Kaum ein anderes Hype-Thema hat in den letzten Jahren einen solchen Durchbruch in der Praxis erfahren wie künstliche Intelligenz (KI). Erste abstrakte KI-Lösungen, wie IBM Watson, wurden schon vor über zehn Jahren vermarktet - doch nun hat KI Einzug in nahezu alle Geschäftsbereiche und in den Alltag vieler Endverbraucher gehalten.

  • Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug

    Die derzeitige Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug nimmt weiter Fahrt auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die bestimmte Verbote in Bezug auf umweltbezogene Marketingpraktiken regelt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und durch die Mitgliedsstaaten bis zum 27. September 2026 in nationales Recht zu überführen.

  • Der Risikobegriff im Lichte der DSGVO

    Der datenschutzrechtliche Risikobegriff wurde bisher insbesondere im deutschsprachigen Raum - im Gegensatz zum Verständnis der meisten anderen europäischen Mitgliedstaaten und entgegen des Gesetzeswortlauts - um eine weitere Voraussetzung ergänzt, nämlich um eine Erheblichkeitsschwelle.

  • Arbeitsschutz als Sorgfaltspflicht in Deutschland

    Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken. Neben ökologischen Aspekten richtet sich der Fokus nunmehr auch auf die soziale Dimension - das Ziel, Menschenrechte zu beachten.

  • Transparenz börsennotierter Unternehmen

    Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.

  • Konzeption der Wertschöpfungsrechnung

    Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.

  • Ausgangspunkt für Compliance ist die Risikoanalyse

    Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen.

  • Compliance-, Risiko- und Führungskultur

    In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses.

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