Einführung in die Regelungen des GRfW
Neue Korruptionsregister in Hamburg und Schleswig-Holstein - Compliance-Zertifikat findet erstmals Erwähnung
Die Idee, zur länderübergreifenden Korruptionsbekämpfung ein gemeinsames Register zu schaffen, ist Ausweis moderner Gesetzgebung
Von RA Dr. Malte Passarge
(30.04.14) - Die Gesetzgeber werden in Sachen Korruptionsbekämpfung aktiv. Aus Nordrhein-Westfalen kommt die Initiative zur Einführung eines Unternehmensstrafrechtes und auch ein Hinweisgeberschutzgesetz steht im Raume. Die Einführung eines Korruptionsregisters auf Bundesebene wird diskutiert – doch freilich kommt die Regelung der Abgeordnetenbestechung nicht voran.
Zum Dezember 2013 wurde in Hamburg ein Korruptionsregister unter dem Titel "Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs" (GRfW) eingeführt. Schleswig-Holstein wird in Kooperation mit Hamburg folgen. Das Hamburger Gesetz verdient besondere Aufmerksamkeit, da erstmals ein Compliance-Zertifikat Erwähnung findet.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2014, Seite 82 bis 88) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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